Ein Vorfall in der Berliner U-Bahn bringt die strikten Regeln zur Ticketkontrolle erneut ins Rampenlicht. Am 28. Mai wurde ein Student bestraft, weil er kein gültiges Ticket vorzeigen konnte. Seine Situation war prekär: Er hatte gerade seinen Handyvertrag gewechselt und konnte deshalb kein Internet für die App auf seinem Mobilgerät nutzen. Als die Kontrolleure ihn ansprachen, zeigte er lediglich einen Screenshot seines Semestertickets, was jedoch von der Kontrolleurin nicht akzeptiert wurde. Diese forderte ihn auf, das Fahrzeug zu verlassen.

Nachdem die Kontrolle vorbei war, loggte sich der Student in das kostenlose WLAN des Bahnhofs ein und versuchte, seine Tickets in der App zu öffnen. Doch zu diesem Zeitpunkt war es schon zu spät. Die BVG stellte klar, dass die Kontrolleure korrekt gehandelt hatten, da ein elektronisches Ticket nur dann gültig ist, wenn es auch zum Zeitpunkt der Kontrolle vorhanden ist. Screenshots und Ausdrucke von Handytickets sind gemäß den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg ungültig.

Regelungen zur Ticketkontrolle

Die BVG erfordert, dass Fahrgäste ihr mobiles Endgerät während der gesamten Fahrt betriebsbereit halten. Dies bedeutet, dass das Gerät jederzeit eingeschaltet und funktionsfähig sein muss. Der Student muss nun innerhalb einer Woche sein gültiges Ticket nachzeigen und eine Strafe von 7 Euro zahlen. Versäumt er diese Frist, droht ihm ein Mahnschreiben durch ein Inkassobüro, das eine Forderung von über 90 Euro aufweist.

Die BVG hat rund 200 Kontrolleur:innen im Einsatz, die keine Provisionen für verhängte Strafen erhalten. Laut dem Fahrgastverband IGEB wurde jedoch Kritik geübt. Die Organisation bemängelt die mangelnde Informationspolitik sowie die fehlende Kulanz in den Kontrollen. Insbesondere die Frist zur Nachzeigung des Tickets wird als viel zu kurz empfunden und es wird eine Verlängerung auf einen Monat gefordert.

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Die Regelungen zur Ticketentwertung sind klar festgelegt: Jeder Fahrgast ist verpflichtet, einen gültigen Fahrausweis mit sich zu führen, wie die BVG auf ihrer Webseite erläutert. Bei einem fehlenden Fahrausweis wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) auferlegt, das bei einer Kontrolle durch das Personal fällig wird. In den meisten Fällen beträgt dieses EBE 60 Euro, wenn kein gültiges Ticket vorgelegt werden kann. Im Falle eines personalisierten BVG-Abos, bei Vergessen der fahrCard, können Fahrgäste innerhalb von sieben Tagen nachweisen und zahlen lediglich 7 Euro Bearbeitungsgebühr.

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Für Sicherheitsbedenken ist ebenfalls gesorgt. Die S-Bahn weist darauf hin, dass kriminelle Elemente sich als Fahrkartenkontrolleur:innen ausgeben. Fahrgäste sollten sich stets einen offiziellen Ausweis der Kontrolleur:innen zeigen lassen. Echte Kontrolleure fordern niemals Bargeld, sondern stellen stets einen Feststellungsbeleg und eine Quittung aus. Seit Oktober 2022 nutzen die Kontrolleur:innen ein neues digitales Prüfsystem sowie Smartphones zur Prüfung der Tickets.

Abschließend bleibt festzuhalten, wie wichtig es für Fahrgäste ist, sich über die Regeln und Verfahren im Nahverkehr zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.