Am 21. Mai 2026 zeichnet sich eine mögliche Wende in der Diskussion um die Rettungsfahrten im Landkreis Dahme-Spreewald ab. Der Landkreis plant, keine Gebührenbescheide für Rettungsfahrten an die Bürger zu verschicken. Diese Entscheidung folgt auf monatelange Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen, die laut Landrat Sven Herzberger nun auf der Zielgeraden sind. Eine Einigung bis Ende Mai 2026 wird angestrebt, um die Rettungsfahrten für 2025 direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. Ein echter Lichtblick, könnte man sagen!
Die Situation ist jedoch nicht ganz unproblematisch. Die Einsätze von Rettungswagen und Notärzten verursachen Kosten, selbst wenn die Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Normalerweise übernehmen die Landkreise und kreisfreien Städte diese Kosten, während die Krankenkassen sie erstatten. Doch der Streit über die Kostenübernahme hat sich über ein Jahr hingezogen, und das kann dazu führen, dass die Landkreise auf den Kosten sitzen bleiben. Ursprünglich plante der Landkreis Dahme-Spreewald rund 28.000 Gebührenbescheide, was etwa zehn Millionen Euro kosten würde. Im März hatte Gesundheitsminister René Wilke angekündigt, die geplanten Gebührenbescheide für Cottbus und Dahme-Spreewald vorerst auszusetzen, um Raum für Gespräche zu schaffen.
Der Weg zur Einigung
Brandenburgs Gesundheitsminister René Wilke zeigt sich vorsichtig optimistisch. Nachdem in Cottbus bereits ein Kompromiss zur Finanzierung des Rettungsdienstes erzielt wurde – dort werden keine Gebührenbescheide mehr verschickt – hofft Wilke, dass auch für Dahme-Spreewald Einigungen möglich sind, wenn beide Seiten ernsthaft verhandeln. Die Verhandlungen in Cottbus waren nicht einfach, und die Lage im Landkreis Dahme-Spreewald bleibt nach gescheiterten Gesprächen weiterhin unklar. Eine neue Verhandlungsrunde ist für die kommende Woche angesetzt.
Die Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Die Kosten für Rettungsfahrten ohne Kliniktransport betragen stolze 552,64 Euro. Das ist kein Pappenstiel, und die Kommunen sind besorgt, dass sie die Kosten für Leerfahrten selbst tragen müssen. Diese Leerfahrten – wenn ein Rettungswagen zum Einsatzort gerufen wird, aber der Patient nicht transportiert werden muss – machen laut Kommunen rund 25 % aller Einsätze aus. Die jährlichen Kosten dafür belaufen sich auf etwa 25 Millionen Euro. Es ist ein heikles Thema, das auch in anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen diskutiert wird.
Der Blick über die Grenzen
In Nordrhein-Westfalen gibt es ebenfalls Spannungen zwischen Krankenkassen und Kommunen hinsichtlich der Finanzierung von Leerfahrten. Die Krankenkassen planen, sich ab dem kommenden Jahr teilweise aus der Finanzierung zurückzuziehen, was die Kommunen in eine noch schwerere Lage bringen könnte. Sie fordern die Bundesregierung auf, Rechtslücken zu schließen und eine zukunftssichere Finanzierung des Rettungsdienstes zu gewährleisten.
Eine Reform der Notfallversorgung ist in Sicht. Das Bundeskabinett hat bereits eine Reform beschlossen, die den Rettungsdienst in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen soll. Diese Reform könnte die rechtliche Klarheit für die Kostenübernahme bei sogenannten Fehlfahrten bringen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Gespräche weiterentwickeln und ob tatsächlich eine Einigung erreicht werden kann, die für alle Beteiligten tragfähig ist.