Berliner SPD im Streit um Dobrindts Investitionsschutzgesetz und Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen
In Berlin brodelt es – und das nicht nur wegen der herbstlichen Temperaturen. Die SPD-Landesgruppe der Bundestagsfraktion hat sich in den letzten Tagen mit einer heißen Kartoffel auseinandergesetzt: dem Investitionsschutzgesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Ein Gesetz, das die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen erschweren soll. Nun, die Berliner Sozialdemokraten sind sich da alles andere als einig. Widerstand formiert sich, vor allem von den Abgeordneten Hakan Demir und Ruppert Stüwe, die heftige verfassungsrechtliche Bedenken geäußert haben. Man fragt sich, ob Dobrindt hier nicht einem „willkürlichen linken Vergesellschaftungs-Fetisch“ auf den Leim geht, wie er selbst formuliert hat.
Demir, stellvertretender innenpolitischer Sprecher, ist der Meinung, dass die Bedingungen, die Dobrindt vorschlägt, die Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechts der Länder unmöglich machen könnten. Und das ist, gelinde gesagt, ein heißes Eisen. Er erwartet sogar, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz spätestens stoppen wird. Stüwe, auf der anderen Seite, sieht das Grundgesetz als klaren Befürworter von Vergesellschaftungen an und stellt die Sinnhaftigkeit einer bundesweiten Regelung infrage. Die Schärfe der Debatte ist spürbar, und der Berliner SPD-Landesvorsitzende Steffen Krach hat Dobrindts Vorgehen als „planlos und zunehmend aktionistisch“ kritisiert. Irgendwie fühlt man sich in die politischen Grabenkämpfe der letzten Jahre zurückversetzt.
Politische Hintergründe und verfassungsrechtliche Grauzonen
Der Hintergrund dieser Kontroversen ist nicht einfach ein politisches Spielchen. Es geht um die Pläne von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin, rund 160.000 Wohnungen großer privater Immobilienunternehmen in Gemeineigentum zu überführen. Das Ganze soll auf Basis des Artikel 15 des Grundgesetzes geschehen, der die Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln erlaubt. Interessant ist, dass diese Vorschrift bisher praktisch noch nicht umgesetzt wurde. Das bedeutet, dass es an höchstrichterlichen Entscheidungen zu zentralen Fragen mangelt – wie etwa zur Entschädigungshöhe oder den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.
Artikel 15 GG erlaubt dem Gesetzgeber, bestimmten Gütern eine andere Wirtschaftsordnung zu verleihen. Dabei sind die Grenzen nicht so klar, wie man vielleicht annehmen würde. Die Vergesellschaftung ist nicht dasselbe wie eine Enteignung – während letzteres einen konkreten Eigentumsentzug für ein bestimmtes öffentliches Vorhaben beschreibt, zielt die Vergesellschaftung auf eine grundlegende Neuordnung. Und die Diskussion um die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen wird noch ein ganzes Stück anhalten. Fragen zur Zuständigkeit, zu den Rechten der Eigentümer und der Höhe der Entschädigung stehen im Raum.
Der Druck steigt
Es gibt Stimmen, die davor warnen, dass ein vom Bundesverfassungsgericht später aufgehobenes Gesetz die Berliner Pläne zunächst verzögern könnte. Denn dann bliebe bis zur Klärung unklar, welche Voraussetzungen für die Umsetzung der Vergesellschaftungen tatsächlich gelten würden. In der Berliner SPD ist der Konflikt zwischen den Unterstützern des Gesetzes auf Bundesebene und den skeptischen Berliner Genossen greifbar. Während die Bundesspitze hinter Dobrindts Vorhaben steht, stellt die Berliner Fraktion dessen Verfassungsmäßigkeit in Frage.
Ebenfalls interessant ist die Meinung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken ernstnimmt, aber dennoch auf die vorherigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses verweist. Ihre Meinung? Berlin sollte statt Milliarden für Entschädigungen lieber in den Neubau günstiger Wohnungen investieren. Ein weiterer Punkt, der die Gemüter erhitzt und gleichzeitig die Problematik des Wohnraummangels in der Hauptstadt sichtbar macht.
Die Bevölkerung und der Wohnungsmarkt
Bei all den politischen Kämpfen bleibt aber die Frage: Was denkt die Bevölkerung? Bei der letzten Umfrage lehnten 51 % der Befragten die Überführung großer privater Wohnungsunternehmen ab, während 37 % dafür waren. Ein Volksentscheid im Jahr 2021, der eine Aufforderung an den Senat zur Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes beinhaltete, stieß auf eine Zustimmung von 57,6 %. Doch auch hier zeigt sich die gespaltene Meinung der Bürger. Die Vergesellschaftung könnte die Eigentums- und Bewirtschaftungsstruktur verändern, aber sie schafft keinen zusätzlichen Wohnraum. Und genau das ist das weitere, ungelöste Problem für die Stadt.
Die Berliner Expertenkommission hat einige interessante Punkte hervorgebracht. Sie hält eine Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände für verfassungsrechtlich möglich. Aber die Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zur Höhe der Entschädigung bleiben umstritten. Die Diskussion geht weiter, und die politische Landschaft bleibt angespannt. Was die Zukunft bringt? Die Zeit wird es zeigen.
