Pflegeheime in Berlin: Warken fordert radikale Reformen für mehr Plätze und weniger Kosten
In der pulsierenden Metropole Berlin hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eine neue Initiative ins Leben gerufen, die frischen Wind in die oft festgefahrenen Strukturen der Pflegeheim-Bauanforderungen bringen soll. Sie fordert von den Bundesländern, die baurechtlichen Standards für Pflegeheime zu senken und damit die gesetzlichen Vorgaben auf ein Minimum zu reduzieren. Warken ist der Überzeugung, dass übertriebene Platzvorgaben für Zimmer und Gemeinschaftsräume die Kosten in die Höhe treiben und somit die Verfügbarkeit von Pflegeplätzen einschränken. Die Verantwortung für diese Regelungen liegt, ganz im Sinne des föderalen Systems, bei den einzelnen Bundesländern.
Die Ministerin hat auch die geplanten Einschnitte bei den Zuschlägen für Heimbewohner verteidigt, die zur Stabilisierung der Pflegeversicherung beitragen sollen. Die Zuschläge der Pflegekassen haben sich zwischen 2022 und 2025 auf über sieben Milliarden Euro verdoppelt. Um die Pflegekassen zu entlasten, sollen die höheren Entlastungsstufen künftig sechs Monate später einsetzen. Damit möchte Warken ein Milliardendefizit bis 2027 decken und gleichzeitig höhere Beiträge vermeiden.
Die Reaktionen der Kommunen
Der Städtetag hat bereits Bedenken geäußert und die Pläne aufgrund möglicher Belastungen für die Kommunen kritisiert. Laut dem aktuellen Entwurf könnten im nächsten Jahr Mehrausgaben von einer Milliarde Euro bei der Sozialhilfe für Länder und Gemeinden anfallen. Warken bleibt jedoch optimistisch und versichert, dass es an anderer Stelle Entlastungen geben wird, um Planungssicherheit zu schaffen. So sollen die Leistungen künftig jährlich dynamisiert werden. Ein stärkerer Präventionsansatz soll zudem dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und zu verzögern. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen tatsächlich die befürchteten Mehrbelastungen ausgleichen können.
Der rechtliche Rahmen
Das Bundesheimgesetz, das seit 1972 in Kraft ist, regelt die gesetzlichen Vorgaben für stationäre Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Es umfasst zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Fragen und beinhaltet unter anderem die Heimmitwirkungsverordnung sowie die Heimmindestbauverordnung. Diese Gesetze sorgen dafür, dass angemessene Standards für die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Bewohner eingehalten werden. Zudem definiert das Gesetz sowohl die Rechte und Pflichten der Betreiber als auch die Ansprüche der Bewohner und deren Angehörigen.
Interessanterweise hat die Föderalismusreform von 2006 dazu geführt, dass das Vertragsrecht beim Bund und das Ordnungsrecht bei den Ländern liegt. Das hat zur Folge, dass jedes Bundesland eigene Landesheimgesetze mit spezifischen Vorgaben hat, insbesondere zu baulichen Voraussetzungen. Einige Bundesländer setzen beispielsweise hohe Vorgaben für die Einzelzimmerquote. In Nordrhein-Westfalen erfüllen 62,8% der Pflegeheime die Einzelzimmerquote von 80%, während in Niedersachsen seit dem 01.10.2022 neue Standards für Neubauten gelten.
Die Herausforderung, genügend Pflegeplätze bereitzustellen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, stellt die Politik und die Pflegeeinrichtungen vor große Aufgaben. Die Diskussion um die Standards wird weitergehen, und es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren entwickeln werden.
