Heute ist der 19.05.2026 und wir werfen einen Blick auf die aktuelle Debatte rund um die Einwegverpackungen in Berlin. Der Berliner Senat hat den Bezirken nun zum wiederholten Male eine stadtweite Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen abgelehnt. Ein Schlag ins Gesicht für die zwölf Bezirke, die im Februar 2023 mit einem Vorstoß zur Einführung einer solchen Steuer auftrumpften. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte sogar eine Vorlage eingereicht, die im Rat der Bürgermeister Zustimmung fand. Aber die Freude war nur von kurzer Dauer.
Die Argumente des Senats klingen auf den ersten Blick nachvollziehbar. Eine Verpackungssteuer würde einen erheblichen Mehraufwand für Unternehmen und die Steuerverwaltung nach sich ziehen. Gastronomie, Handel, Lieferdienste und die Eventbranche würden mit neuen Kassensystemen und buchhalterischen Maßnahmen belastet. Das klingt alles ganz schön bürokratisch und könnte den Entbürokratisierungsbemühungen in der Stadt widersprechen. Außerdem, so befürchtet der Senat, würde das die Wettbewerbsbedingungen in der Metropolregion Berlin-Brandenburg verzerren.
Die Sicht der Bezirke
Die Bezirke hingegen argumentieren leidenschaftlich, dass eine solche Steuer den Abfall im öffentlichen Raum signifikant reduzieren könnte. Der Müll, der uns täglich umgibt, könnte durch Anreize für Mehrwegverpackungen verringert werden. Und wer könnte das nicht gutheißen? Immerhin tragen die Bezirke zur Zeit die Kosten für die Müllentsorgung, die über die Straßenreinigungsgebühr auf die Anwohner umgelegt werden. Eine unglückliche Situation, die sich durch eine Verpackungssteuer durchaus verbessern ließe.
Ein Blick über den Tellerrand nach Tübingen zeigt, dass es auch anders geht. Seit dem 1. Januar 2022 erhebt die Universitätsstadt eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke, die zum sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen verkauft werden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtmäßigkeit dieser Steuer erst am 22. Januar 2025 bestätigt. Verblüffend, oder? Die Steuerbeträge reichen von 0,50 Euro für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher bis hin zu 0,20 Euro für Einwegbesteck. Und das Beste daran: Auf Mehrwegverpackungen fällt keine Steuer an. Tübingen zeigt, dass es möglich ist, ein Gleichgewicht zwischen Umweltschutz und wirtschaftlicher Machbarkeit zu finden.
Ein Blick in die Zukunft
Natürlich wird in Berlin die Debatte um die Verpackungssteuer weitergehen. Der Senat favorisiert eine bundesweit einheitliche Regelung zur kostenpflichtigen Abgabe von Einwegverpackungen. Ob und wann eine solche Regelung kommt, bleibt abzuwarten. In der Zwischenzeit bleibt den Bezirken nur, weiter für ihre Anliegen zu kämpfen und die Bürger über die Notwendigkeit von Mehrwegverpackungen aufzuklären. Die Universitätsstadt Tübingen stellt dabei ein interessantes Beispiel dar, das möglicherweise als Vorbild für andere Städte dienen könnte. Wer weiß, vielleicht wird auch Berlin eines Tages mutig genug, den Schritt zur Verpackungssteuer zu wagen. Aber bis dahin – bleibt uns nur, die Diskussion zu verfolgen.