Am Montagabend war die Stimmung im Görlitzer Park so ausgelassen wie ein fröhliches Fest. Menschen umarmten sich, Sektflaschen wurden geteilt und die Freude über den Sieg im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht war förmlich in der Luft zu spüren. Aktivisten schwenkten Schilder mit der Aufschrift „Endlich rechtswidrig“ und feierten, dass das Gericht die nächtliche Schließung des Parks vorerst für unwirksam erklärte. Ein kleiner Lichtblick in einem komplexen Rechtsstreit, der die Gemüter in Friedrichshain-Kreuzberg schon seit Monaten bewegt.

Claire Horst, eine der fünf Kläger:innen, die gegen die Schließung geklagt hatten, äußerte sich sichtlich erfreut über die Klarheit bezüglich der Zuständigkeiten. Ein richtiger Triumph für die Anwohner:innen, die sich für die Offenheit des Parks einsetzen. Nach den Worten des Gerichts liegt die Verantwortung für die Öffnungszeiten des Görlitzer Parks beim Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg und nicht beim Senat. Das bedeutet, solange der Senat keinen erfolgreichen Widerspruch einlegt, bleibt der Park nachts offen.

Der juristische Kampf geht weiter

Doch die Senatsverwaltung für Umwelt ist mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts alles andere als einverstanden. Sie kündigte an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen. Das bedeutet, der Streit ist noch lange nicht beendet. Die Beschwerde hat zwar keine aufschiebende Wirkung – der Park bleibt also vorerst geöffnet – aber die Möglichkeit einer erneuten Schließung steht im Raum. Ein abschließendes Urteil wird im Hauptverfahren fallen, und der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist noch ungewiss.

Die Gründe für die ursprüngliche Schließung, die im Frühjahr 2024 erlassen wurde, waren vor allem die Bekämpfung von Drogenhandel und Gewaltkriminalität. Seit Anfang März waren die Tore des Parks nachts geschlossen, doch Anwohner berichten mittlerweile von einer Verlagerung der Kriminalität in angrenzende Gebiete. Eine Lösung, die offenbar nicht wirklich funktioniert hat. David Kiefer von der Initiative „Görli zaunfrei“ rechnet nicht mit einer Entscheidung vor der Abgeordnetenhauswahl im September – ein weiteres Beispiel für die Unsicherheiten, die im Moment über dem Görlitzer Park schweben.

Die Kosten der Sicherheit

Ein weiterer Punkt, der die Gemüter erhitzt: Die Kosten für den Bau des Zauns und die Sicherheitsmaßnahmen. Der Senat spricht von rund 2 Millionen Euro für die Zaunteile und etwa 800.000 Euro jährlich für den Sicherheitsdienst. Claire Horst, die engagierte Klägerin, wünscht sich eine Verwendung dieser Gelder für soziale Projekte anstatt für Sicherheitsmaßnahmen. Ein nachvollziehbarer Wunsch, wenn man bedenkt, dass die Probleme nicht einfach mit einem Zaun eingezäunt werden können. Politiker wie der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco fordern, die Gerichtsentscheidungen zu respektieren und nachhaltige Lösungen zu finden, anstatt bloß Symbolpolitik zu betreiben.

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Die Diskussion um den Görlitzer Park ist also nicht nur eine juristische Auseinandersetzung, sondern berührt auch zahlreiche gesellschaftliche Fragen. Wer trägt die Verantwortung für Sicherheit und Ordnung? Und wie können nachhaltige Lösungen geschaffen werden, die sowohl den Bedürfnissen der Anwohner als auch den Anforderungen an öffentliche Räume gerecht werden? Es bleibt spannend, wie sich die Situation entwickeln wird und ob der Park tatsächlich ein Ort der Begegnung bleibt oder ob vollständige Umzäunungen und Schließungen die Antwort auf die Herausforderungen sind.