Heute ist der 16.04.2026 und die Reisenden in Deutschland müssen sich auf einen Streik der Piloten der Lufthansa-Tochter Eurowings einstellen. Dieser Streik beginnt kurz nach Mitternacht und endet um 23:59 Uhr. Alle Flüge von deutschen Flughäfen sind betroffen, jedoch nicht die Flüge der Schwestergesellschaft Eurowings Europe. Trotz der angespannten Situation plant Eurowings, mehr als 70 Prozent der geplanten Flüge durchzuführen. Interessanterweise hat sich eine dreistellige Zahl von Piloten deutscher Maschinen freiwillig zum Dienst gemeldet, was die Situation etwas entschärfen könnte.

Ein Blick zurück auf den vorherigen Streik am Montag, dem 13. April, zeigt, dass rund 40 Prozent der Verbindungen von Ausfällen und Verspätungen betroffen waren. Für die Reisenden ist es ratsam, sich über die Website von Eurowings oder den Flugstatus zu informieren. Im Falle von Annullierungen oder Verspätungen aufgrund des Streiks haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Allerdings muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wenn sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.

Umbuchungsmöglichkeiten und Unterstützung für Reisende

Die Fluggäste haben verschiedene Optionen, wenn ihre Flüge betroffen sind. Bei Annullierungen gibt es in der Regel kostenlose Umbuchungen oder die Möglichkeit, Fahrkarten für die Bahn zu erhalten. Alternativen wie Mietwagen, Fernbus oder Auto stehen ebenfalls zur Verfügung. Reisende sollten auch ihre Kontaktdaten bei der Fluggesellschaft überprüfen, um über mögliche Änderungen informiert zu werden. Der Flugstatus kann über die Website oder App der Lufthansa abgerufen werden, was besonders vor der Anreise zum Flughafen empfohlen wird.

Airlines versuchen, Passagiere auf andere Flüge oder Partner-Airlines umzubuchen. Viele Änderungen werden automatisch vorgenommen, dennoch können Reisende selbst aktiv werden und ihre Umbuchungen über das Lufthansa Help Center vornehmen. Wer am Streiktag einen Flug gebucht hat, kann kostenlos auf eine andere Verbindung umbuchen oder den Ticketpreis erstatten lassen.

Rechte der Passagiere während des Streiks

Bei längeren Verzögerungen ist die Lufthansa verpflichtet, gestrandete Passagiere mit Verpflegung und Unterkunft zu versorgen, gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung. Im Falle einer Annullierung haben Reisende Anspruch auf Umleitung, Erstattung und Entschädigung. Es ist wichtig zu wissen, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, Betreuungsleistungen anzubieten, die von der Wartezeit abhängen. Dazu zählen kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie die Möglichkeit, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu versenden.

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Falls ein Ersatzflug am nächsten Tag oder später erforderlich ist, muss die Fluggesellschaft Hotelunterbringung und den Transport zum Hotel und zurück zum Flughafen organisieren. Reisende sollten darauf achten, Rechnungen und Quittungen aufzubewahren, da sie die Kosten für verweigerte Betreuungsleistungen von der Airline zurückfordern können.

Ausgleichsleistungen und rechtliche Rahmenbedingungen

Die Fluggastrechteverordnung sieht Ausgleichsleistungen vor, die je nach Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen zwischen 250 und 600 Euro betragen können. Es ist dabei entscheidend, dass die Höhe der Ausgleichsleistungen auf der kürzesten Entfernung basiert und nicht auf der tatsächlich zurückgelegten Strecke. Es ist zu beachten, dass ein Streik des eigenen Personals, wie der Piloten oder des Kabinenpersonals, die Fluggesellschaft nicht von ihren Zahlungsverpflichtungen entlastet, da innerbetriebliche Streiks nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ gelten (EuGH, Urteil vom 23. März 2021, Az.: C-28/20).

Für weitere Informationen können Reisende die detaillierten Regelungen und Ratschläge zur Situation auf den entsprechenden Webseiten nachlesen: ADAC, HolidayCheck und Verbraucherzentrale.