Berlin, die Stadt der Widersprüche, der bunten Vielfalt und der immerwährenden politischen Debatten. Heute, am 19. Oktober 2026, stehen wir vor einem weiteren Kapitel in der Geschichte der Berliner Wohnungspolitik. Der Plan von Linken, SPD und Grünen zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne scheint an einem kritischen Punkt angekommen zu sein. Ein Sondierungspapier wurde vorgelegt, doch die Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode dürfte – so die Prognosen – scheitern. Die Gründe dafür sind vielschichtig und faszinierend zugleich.

Ein Volksbegehren ist in Vorbereitung, während das Verfahren um das Rahmengesetz ins Stocken geraten ist. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat sich zum Ziel gesetzt, einen rechtlich bindenden Volksentscheid durchzusetzen. Doch die Zeit drängt: Nach dem offiziellen Start haben die Initiatoren maximal sechs Monate Zeit, um 20.000 Unterschriften zu sammeln – eine Herausforderung, die nicht zu unterschätzen ist.

Politische Hürden und finanzielle Risiken

Auf Bundesebene droht dem Vorhaben das Aus. Union und SPD haben sich darauf geeinigt, Vergesellschaftungen großer privater Mietwohnungsbestände künftig zu verhindern. Ein zukünftiges Bundesgesetz könnte die Verstaatlichung privater Mietwohnungen auf Landesebene gänzlich ausschließen. Das formelle Verfahren auf Landesebene läuft jedoch weiter – zumindest vorerst. Die Initiative muss sich sputen, denn die nächste Phase des Volksbegehrens hat eine gesetzliche Frist von vier Monaten.

Die finanziellen Aspekte sind nicht weniger dramatisch. Der Rechnungshof Berlin schätzt, dass bei einer Entschädigung auf Basis des Verkehrswerts Gesamtkosten von rund 36 Milliarden Euro entstehen könnten. Das ist mehr als sechsmal so hoch wie die veranschlagten Kosten der Berliner Schulbauoffensive, die bei rund 5,5 Milliarden Euro liegen. Und das ist noch nicht alles: In den ersten zehn Jahren würden jährliche Zuschüsse zwischen 700 Millionen und 1 Milliarde Euro erforderlich sein. Ein kleiner Schock für den Berliner Jahreshaushalt von immerhin 45 Milliarden Euro und einer Verschuldung von 68 Milliarden Euro.

Ein Blick zurück und nach vorn

Zur Erinnerung: Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ 2021 forderte die Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Mit 59,1 % der Stimmen und einer Wahlbeteiligung von 75,3 % wurde das erforderliche Quorum von 25 % der Wahlberechtigten deutlich überschritten. Der damalige rot-grün-rote Senat setzte daraufhin eine Expertenkommission ein, die im April 2022 ihre Arbeit aufnahm. Der Bericht dieser Kommission, der im Juni 2023 vorgelegt wurde, bewertete eine Vergesellschaftung grundsätzlich als verfassungsrechtlich möglich, wies jedoch auf die Komplexität und die Notwendigkeit einer politischen Einigung hin.

Der aktuelle Senat, bestehend aus CDU und SPD, zeigt sich kritisch gegenüber einer schnellen Umsetzung und hat Bedenken hinsichtlich der finanziellen Machbarkeit. Kai Wegner, der Regierungschef, bezeichnete das Vorhaben als nicht finanzierbar. Währenddessen fordern Grüne und Linke weiterhin die Umsetzung des Volksentscheids. Die unterschiedlichen Standpunkte der politischen Akteure erschweren eine Einigung und führen zu einem Stillstand, der für viele Berliner:innen frustrierend ist.

Die rechtlichen Grundlagen sind ebenfalls ein heikles Thema. Artikel 15 des Grundgesetzes erlaubt die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum, doch die Höhe der Entschädigung bleibt umstritten. Die Initiative fordert eine Zahlung, die deutlich unter dem Verkehrswert liegt, während betroffene Unternehmen den vollen Verkehrswert verlangen. Eine abschließende juristische Klärung könnte möglicherweise durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen – ein weiterer Unsicherheitsfaktor in dieser schon so komplexen Angelegenheit.

Es bleibt spannend, und die politischen Auseinandersetzungen werden voraussichtlich anhalten. Berlin, die Stadt der Möglichkeiten, sieht sich vor eine große Herausforderung gestellt. Wer weiß, wie die nächsten Monate aussehen werden? Die Hoffnung auf bezahlbaren Wohnraum bleibt, auch wenn der Weg dorthin steinig ist.