Die Kulturförderung in Berlin, speziell die kommunalen Galerien, steht vor einer grundlegenden Veränderung. Seit 2016 konnten diese Galerien Künstler:innen Honorare zahlen, die durch den Fonds für Ausstellungsvergütungen für Bildende Künstler*innen (Fabik) finanziert wurden. Dieser Fonds mit einem jährlichen Budget von 650.000 Euro wird jedoch ab 2026 gestrichen, was erhebliche Unsicherheiten für Kunstschaffende und Ausstellungshäuser zur Folge hat. Berichten zufolge betrachten viele in der Kunstszene diese Streichung als drastischen Rückschritt, der die Verdienstmöglichkeiten der Künstler:innen gefährdet.

In Berlin gibt es derzeit 37 kommunale Galerien, die größtenteils kostenfrei zugänglich sind und sich an alle Altersgruppen richten. Sie fördern kulturelle Bildung und Teilhabe und bieten unter anderem Schwerpunkte in Bereichen wie Fotografie an. Die Galerien hatten auch die Möglichkeit, Atelierräume bereitzustellen. Laut Birgit Cauer vom Berufsverband Bildende Künstlerinnen und Künstler Berlin (BBK) wird der Wegfall der Honorare für viele Künstler:innen einen erheblichen Einschnitt in ihre finanzielle Situation bedeuten. Diese Bedenken wurden durch Stéphane Bauer, Leiter des Kunstraums Bethanien, bestärkt, der weiterhin auf die Konsequenzen der Kürzungen verweist, darunter reduzierte Ausstellungen und weniger beteiligte Künstler:innen.

Die Auswirkungen der Fondsstreichung

Künstler:innen erhielten aus dem Fabik-Fonds zwischen 400 und 800 Euro für Gruppenausstellungen sowie 2.500 Euro für Einzelausstellungen. Diese Honorare waren essentiell, um Material- und Produktionskosten zu decken, da die Künstler:innen oft selbst für den Aufbau und Abbau ihrer Werke verantwortlich sind. Zudem erweist sich der Mindestarbeitslohn der Künstlersozialkasse (KSK) als Hürde: Viele Künstler:innen können diese Einkommensschwelle ohne die Zahlungen aus dem Fonds möglicherweise nicht mehr erreichen.

Trotz einer Erhöhung des Etats für die Bezirksgalerien um 300.000 Euro durch die Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt ist die Verwendung dieser Summe nicht an Honorare gebunden. Dies bringt die Frage auf, wie viel Unterstützung überhaupt noch für die Schaffung von Kunst und Kultur in Berlin bereitgestellt wird. Bauer plant zwar, Aufwandsentschädigungen zu zahlen, um einen Verlust an Qualität zu vermeiden, doch bleibt ungewiss, inwieweit dies ausreichen wird, um die Kunstszene lebendig zu halten.

Finanzierung und Förderung in der Berliner Kulturlandschaft

Die Kulturverwaltung des Senats selbst fördert die Kulturlandschaft mit rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Von diesem Budget fließen etwa 95 % an über 70 dauerhaft institutionell geförderte Kultureinrichtungen, während nur rund 5 % für Einzel- und Projektförderungen aufwenden werden. Die Entscheidung über diese Förderungen erfolgt nach Transparenz und Gleichbehandlung, wobei unabhängige Beiräte über Anträge beraten. Einrichtungen, die unter Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, müssen sich an die Wirtschaftsförderung wenden, da die öffentliche Förderung für gemeinnützige Projekte vorgesehen ist.

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Mit den aktuell geplanten Einschnitten in der Förderung stellt sich die Frage, wie die bestehende Infrastruktur in der Berliner Kultur langfristig gesichert werden kann. Das Fördersystem ist darauf ausgelegt, nicht nur temporäre, sondern auch dauerhafte institutionelle Förderung zu gewähren, die eine Planungssicherheit von mehreren Jahren bietet. In Anbetracht der gegenwärtigen Veränderungen droht jedoch ein Paradigmenwechsel, der die kreative Vielfalt Berlins bedrohen könnte.

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