Berlin im Spannungsfeld der Vergesellschaftung: Ein Weg aus der Wohnungskrise?
Heute ist der 29.10.2026 und in Berlin brodelt es. Das Thema „Vergesellschaftung“ von großen Wohnungskonzernen hat die Gemüter erregt. Nach monatelangen Sondierungsgesprächen haben sich Linke, Grüne und die SPD auf einen Plan geeinigt, der vorsieht, private Wohnungsunternehmen ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen. Das Ganze hat eine spannende Vorgeschichte: Im Volksentscheid 2021 stimmten fast 60 Prozent der Berlinerinnen für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Das ist schon mal eine Ansage!
Die Mieten in der Hauptstadt sind in den letzten zehn Jahren um ganze 70 Prozent gestiegen. Das macht das Wohnen für viele zu einer echten Herausforderung. Ökonomen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) und Universitäten in Mannheim und Duisburg-Essen sehen in der Vergesellschaftung eine Möglichkeit, den Bestand an öffentlichen Wohnungen schneller zu erhöhen, als durch Neubau allein. Aber Moment mal – auch die Forscher warnen, dass der Neubau von Wohnungen, insbesondere von Sozialwohnungen, weiterhin notwendig ist. Denn nur durch das Überführen bestehender Wohnungen in Gemeineigentum wird der Wohnraummangel nicht behoben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Rechtlich ist die Vergesellschaftung jedoch alles andere als ein Kinderspiel. Laut Art. 15 des Grundgesetzes könnten große Wohnungsbestände in Gemeineigentum überführt werden, aber dieser Artikel wurde seit seiner Einführung 1949 noch nie angewandt. Ein bisschen wie das ewige Warten auf den Bus, der einfach nicht kommt. Der Begriff „Enteignung“ ist in diesem Zusammenhang rechtlich ungenau. Die Berliner Verfassung bietet keinen eigenen Rahmen für die Vergesellschaftung, was die ganze Angelegenheit zusätzlich kompliziert. Ein Parlamentsgesetz ist notwendig, um die Modalitäten und die Entschädigung für die betroffenen Unternehmen zu regeln.
Und wie sieht es mit den Finanzen aus? Die IMK-Forscher schätzen, dass die Entschädigungen für rund 210.000 Wohnungen insgesamt etwa 13,5 Milliarden Euro betragen könnten. Eine Menge Geld! Die SPD-Spitzenkandidatin Stefanie Hubig hat sich im Oktober skeptisch geäußert und gesagt, dass eine Vergesellschaftung nicht zielführend sei und die Finanzierung unklar bleibt. Im Wahlkampf bezeichnete Steffen Krach von der SPD die Vergesellschaftung als ungeeignet, um die Wohnungskrise zu lösen. Ein echtes Hin und Her, das die Gemüter bewegt.
Politische Perspektiven und Meinungen
Die politische Landschaft ist also alles andere als harmonisch. Bei der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 wurde die Linke mit 25,7 % der Zweitstimmen stärkste Kraft und hat die Vergesellschaftung im Wahlkampf groß angekündigt. Doch die Umfragen zeigen ein gespaltenes Bild: 51 % der Berlinerinnen lehnen eine Überführung großer privatwirtschaftlicher Unternehmen gegen Entschädigung ab. Das macht die Sache nicht einfacher, denn die Meinungen sind klar geteilt.
Die Eckpunkte des neuen Sondierungspapiers sehen vor, dass nur Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen betroffen sind. Und auch die Kosten sollen auf höchstens 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Wohnungen, die nach 2021 gebaut wurden, blieben außen vor. Das klingt nach einem Plan, aber ob die Bundesregierung tatsächlich ein Gesetz verabschieden wird, um eine Vergesellschaftung zu verhindern, bleibt abzuwarten.
Der Weg nach vorn
Was bleibt, ist die Unsicherheit. Die neue Regierungskoalition muss sich erst finden und dann entscheiden, in welcher Form ein Vergesellschaftungsgesetz ausgearbeitet wird. Gleichzeitig bleibt die Frage, ob der Bund ein Gesetz zur Begrenzung entsprechender Maßnahmen erlässt. Der politische Diskurs wird spannend bleiben, und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind noch lange nicht geklärt. Die Berliner*innen werden also weiterhin gespannt beobachten, wie sich die Dinge entwickeln.
Was bleibt, sind offene Fragen, jede Menge Diskussionsstoff und vor allem das dringende Bedürfnis nach mehr bezahlbarem Wohnraum. Die Vergesellschaftung könnte ein Teil der Lösung sein, aber ohne Neubau und weitere Maßnahmen wird der Wohnraummangel nicht behoben. In der Zwischenzeit ist es ein ständiges Ringen um die richtige Balance zwischen Eigentum, Mietpreisen und der Frage, wie Berlin seine Wohnungskrise angehen wird.
