Es gibt Neuigkeiten aus Berlin, die alle Verkehrsteilnehmer und vor allem die Schüler in unserer Stadt betreffen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Anordnung zur Rückkehr von Tempo 30 auf der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf vorläufig gestoppt wird. Was bedeutet das konkret? Nun, die Entscheidung basiert auf einem Eilantrag eines Schülers, der Unterstützung von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) erhielt. Das Gericht hat festgestellt, dass nicht ausreichend geprüft wurde, wie hochfrequentiert die Schulwege in diesem Bereich sind. Kompliziert? Ja, das ist es – vor allem für die Schüler, die sich sicher auf ihren Wegen zur Schule bewegen möchten.

Im Dezember gab es bereits erste Hinweise, dass die Senatsverkehrsverwaltung die Schulwege möglicherweise fehlerhaft erfasst hat. Das ist nicht gerade beruhigend, wenn man bedenkt, dass Sicherheit an Schulen höchste Priorität haben sollte. Interessanterweise ist diese Entscheidung nicht die erste ihrer Art. Im Februar wurde bereits die Rückkehr zu Tempo 50 auf der Saarstraße in Tempelhof-Schöneberg vorläufig gestoppt. Auch hier äußerte das Gericht „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ des Vorhabens. Es scheint fast so, als würde die Verkehrsverwaltung in einem rechtlichen Schlamassel stecken.

Schulwegsicherheit im Fokus

Der Abschnitt der Saarstraße, zwischen Rheinstraße und der Autobahnauffahrt A 103 in Friedenau, ist ein weiteres Beispiel für das Dilemma. Hier hatte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) Tempo 50 aufgrund gesunkener Luftschadstoffwerte beschlossen. Doch das Verwaltungsgericht Berlin hat diesen Beschluss ebenfalls vorläufig kassiert. Richter bemängelten, dass vor Ort eine „qualifizierte Gefahrenlage“ besteht, die Tempo 30 gemäß Paragraf 45 Abs. 1 StVO erforderlich macht. Dies ist besonders relevant, wenn man die Unfallstatistik betrachtet, die zeigt, dass die Zahl der Unfälle an dieser Stelle um rund 10 % gesunken ist, seitdem Tempo 30 dort eingeführt wurde.

Der regierende Bürgermeister Kai Wegner hat sich zwar für Tempo 50 auf Hauptstraßen ausgesprochen, doch die Kritiker, allen voran der Verkehrsclub Deutschland (VCD) Nordost, stellen die Priorität der Verkehrssicherheit infrage. Judith von Falkenhausen, Sprecherin des VCD, fordert die Rücknahme der Wiederanordnung von Tempo 50 auf insgesamt 22 Hauptstraßen. Das klingt nach einem echten Aufstand für mehr Sicherheit im Straßenverkehr, oder?

Langsame Lösungen für ein schnelles Problem

Die Senatsverwaltung hat auf Anfragen zur Schulwegsicherheit geantwortet, dass sie sich mit Anträgen zu Tempo 30 an „hochfrequentierten Schulwegen“ erst befassen möchte, wenn flächendeckende Schulwegpläne vorliegen. Dabei obliegt die Erstellung dieser Pläne den Bezirken, die sich Unterstützung vom Senat wünschen. Eine technische Lösung in Form einer Web-Anwendung soll dabei helfen, die Schulwegpläne zu erstellen. Allerdings wird es frühestens ab 2027 eine Prüfung bestehender Anträge durch die SenMVKU geben. Das wirft Fragen auf! Wie lange müssen die Schüler noch warten, bis ihre Sicherheit auf den Straßen gewährleistet ist?

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Die Diskussion um Tempo 30 ist nicht neu. Bereits 1957 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingeführt. Doch die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen, dass dieses Tempolimit für viele Straßen nicht wirklich ideal ist. Die Probleme sind vielfältig: von Unfallgeschehen über Lärm- und Luftschadstoffbelastungen bis hin zu schwierigen Bedingungen für Fuß- und Radverkehr. In den 1980er Jahren wurden daher „Tempo-30-Zonen“ und „verkehrsberuhigte Bereiche“ für das untergeordnete Straßennetz eingeführt, während auf Hauptverkehrsstraßen weiterhin Tempo 50 herrscht.

Bürgerinnen und Bürger fordern zunehmend Tempo 30 auch an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. Das Straßenverkehrsrecht bietet Kommunen mehr Handlungsspielraum, und laut dem Umweltbundesamt sind einheitliche Tempolimits als innerörtliche Regelgeschwindigkeit nicht nur für die Verkehrssicherheit, sondern auch für den Klimaschutz von Vorteil. Studien in verschiedenen Städten, wie Halle/Saale und Göttingen, zeigen, dass Tempo 30 zu einer deutlichen Lärmentlastung führt und die Luftschadstoffemissionen sinken. Aber wie lange müssen wir noch auf die Umsetzung warten? Die Zeit drängt, und die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden darf nicht auf die lange Bank geschoben werden!

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