In der Berliner Kulturszene tut sich gerade einiges – und das ist noch milde ausgedrückt. Ex-Kultursenator Joe Chialo von der CDU könnte möglicherweise ein Ordnungsgeld drohen, weil er sich weigert, vor dem Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln gegen Antisemitismus auszusagen. Ein ganz schön brisanter Fall, der nicht nur die politische Landschaft Berlins erschüttert, sondern auch die Frage nach der Verantwortlichkeit in der Kulturverwaltung aufwirft.

Chialo, der am Donnerstag vergangener Woche in Begleitung zweier Anwälte vor dem Ausschuss erschien, berief sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht und ließ die Fragen der Ausschussmitglieder unbeantwortet. Manuela Schmidt, die Vorsitzende des Ausschusses, stellte fest, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu diesem Auskunftsverweigerungsrecht gibt. Die Mitglieder der Linken und Grünen machen Chialo mitverantwortlich für die Auswahl von Projekten, die als rechtswidrig beurteilt wurden. Der Antrag auf Ordnungsgeld wurde mittlerweile beschlossen, und die Abstimmung darüber ist für die nächste Sitzung am 1. Juli angesetzt. Die Höhe des Ordnungsgeldes ist noch unklar und könnte ein weiteres Kapitel in diesem aufreibenden Drama aufschlagen.

Ein Rückblick auf die Fördermittelvergabe

Chialo, der im Mai 2025 von seinem Amt zurücktrat, gab als Grund Kürzungen im Haushalt der Kulturverwaltung an – jedoch nicht die Fördergeld-Affäre. Hier wird es knifflig: Er galt als zentrale Figur bei den Entscheidungen über die zu fördernden Projekte. Seine Nachfolgerin, Sarah Wedl-Wilson, die Ende April 2023 nach heftiger Kritik des Landesrechnungshofs ebenfalls zurücktrat, war mit der Unterzeichnung umstrittener Förderbescheide betraut. Die Kritik richtet sich gegen mutmaßliche politische Einflussnahme und unklare Vergabekriterien, die möglicherweise gegen die Haushaltsordnung verstoßen haben. Jährlich sollen mehrere Millionen Euro für Projekte gegen Antisemitismus nicht abgerufen worden sein – das ist nicht gerade ein gutes Licht für die Kulturpolitik Berlins.

Der Untersuchungsausschuss wurde im Dezember 2025 auf Antrag der Fraktionen von Grünen und Linken ins Leben gerufen. Beide Fraktionen werfen Chialo und Wedl-Wilson vor, Fördermittel nach nicht nachvollziehbaren Kriterien vergeben und sich dem Druck der CDU-Fraktion gebeugt zu haben. Bei einer letzten Befragung hatte Wedl-Wilson ebenfalls ihr Auskunftsverweigerungsrecht in Anspruch genommen und auf laufende Strafanzeigen verwiesen, darunter eine gegen sie selbst wegen Verdachts auf Haushaltsuntreue. Ein ziemliches Durcheinander, das die Öffentlichkeit mit einem mulmigen Gefühl zurücklässt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Was die rechtlichen Aspekte betrifft, so regelt das Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG) die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung. Es gibt klare Vorgaben, dass Vorsitzende unzulässige oder nicht zur Sache gehörende Fragen zurückweisen müssen. Zeugen haben das Recht, den Vorsitzenden dazu aufzufordern. Und sollte es Zweifel an der Zulässigkeit einer Frage geben, entscheidet der Ausschuss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Eine interessante Dynamik, die zeigt, wie kompliziert es in solchen Ausschuss-Sitzungen wirklich zugehen kann.

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Die ganze Situation rund um Joe Chialo und die Fördermittelvergabe zeigt, wie schnell in der politischen Landschaft Berlins die Wogen hochgehen können. Es bleibt abzuwarten, wie die nächsten Schritte aussehen werden und ob Chialo am 1. Juli tatsächlich zur Verantwortung gezogen wird. Eines ist sicher: Die Diskussionen um die Kulturpolitik in Berlin sind alles andere als beendet.

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