Heute ist der 27.05.2026, und die Spannung in Steglitz-Zehlendorf könnte kaum höher sein. Der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette, der sich seit März 2025 in Niedersachsen zieht, steht vor dem Abschluss. Endlich wird das Urteil erwartet – ein Moment, der sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Beteiligten von schier unermesslicher Bedeutung ist. Die Plädoyers sind bereits gesprochen, und nun liegt es an den Richtern, die nächsten Schritte zu entscheiden. Ob die Verhandlung fortgesetzt wird, hängt von den Anträgen der Verteidigung ab, und die Luft ist förmlich zum Schneiden dick.
Klette, die im Februar 2024 in Berlin festgenommen wurde, sieht sich einer Reihe von schweren Vorwürfen gegenüber. Zusammen mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll sie zwischen 1999 und 2016 bewaffnete Raubüberfälle auf Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt haben. Dabei geht es um acht Überfälle, die einen Gesamtwert von über zwei Millionen Euro verursachten. Fünf dieser Taten wurden jedoch nicht weiter verfolgt. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage fordern eine lange Haftstrafe von 15 Jahren – wegen versuchten Mordes, schweren bandenmäßigen Raubes und Verstößen gegen Waffengesetze. Das ist ein ganz schöner Hammer, um es mal salopp zu sagen.
Die Beweislage und die Verteidigung
Besonders brisant ist die Frage des versuchten Mordes, die vom Vorsitzenden Richter in Zweifel gezogen wurde, insbesondere im Zusammenhang mit einem Überfall am 6. Juni 2015. Die Verteidigung hingegen fordert die Freilassung von Klette und argumentiert, dass es an schlüssigen Beweisen für ihre Beteiligung an den Raubüberfällen mangele. Sie beantragen sogar ein Gutachten für einen Bildvergleich mit mutmaßlichen Fotos von Ernst-Volker Staub. Die Staatsanwaltschaft bleibt jedoch unbeeindruckt und weist darauf hin, dass Beweise vorliegen, die belegen, dass Staub in Klettes Wohnung war und Autos kaufte, die bei den Taten verwendet wurden. Ein echter Krimi, könnte man sagen.
Die Verteidigung plant, einen Zeugen zu laden, der bezeugen soll, dass das gefundene Bargeld – eine beachtliche Summe von 240.000 Euro – nicht aus den angeklagten Raubtaten stammt. Das klingt nach einem verzweifelten Versuch, die eigene Klientin zu entlasten, aber in einem so komplexen Fall kann jeder Hinweis entscheidend sein. Die Kammer hat in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, Hilfsbeweisanträge im Urteil abzulehnen, was die Sache noch spannender macht.
Ein Blick auf die Hintergründe
Was diesen Fall besonders macht, ist nicht nur die Schwere der Anklage, sondern auch die Geschichte, die hinter Klette und ihren Mittätern steckt. Die Verstrickungen in die RAF, die eine ganze Generation von Menschen in Deutschland geprägt hat, werfen einen Schatten auf das heutige Geschehen. So ist die Frage nach der Verantwortung und der Geltung des Rechts in solchen Fällen immer wieder ein heiß diskutiertes Thema. Klette selbst hat sich lange Zeit im Untergrund bewegt, und die Art und Weise, wie die Ermittlungsbehörden sie letztendlich schnappen konnten, ist fast schon filmreif.
Die Gesellschaft schaut gespannt zu, denn dieser Prozess ist nicht nur ein juristisches Verfahren, sondern auch ein Spiegelbild der Auseinandersetzung mit der Vergangenheit. Die Frage, wie wir mit solchen Figuren umgehen und was das für unser Verständnis von Recht und Unrecht bedeutet, bleibt ein zentrales Thema. Es bleibt abzuwarten, wie die Richter entscheiden werden und welche Konsequenzen das für Klette und ihre Komplizen haben wird. Der Ausgang könnte weitreichende Folgen haben, sowohl für die Betroffenen als auch für die öffentliche Wahrnehmung von Terrorismus und seiner Bekämpfung in Deutschland.
