Lichtblick für Geflügelhalter: Stallpflicht im Landkreis Dahme-Spreewald endlich aufgehoben
Heute ist der 23. Mai 2026 und im Landkreis Dahme-Spreewald gibt es endlich Licht am Ende des Tunnels für die Geflügelhalter! Nach Wochen voller Unsicherheit und strengen Auflagen dürfen die Tiere wieder nach draußen. Die Stallpflicht wurde aufgehoben, und das ist ein Grund zum Feiern – zumindest für die, die durch die Newcastle-Krankheit stark betroffen waren. Ein Lichtblick, nachdem die Lage sich in den letzten Wochen deutlich entspannt hat.
Die Behörde hat die Aufhebung der Restriktionen verkündet, und Dezernent Stefan Wichary hat betont, wie wichtig dieser Schritt nach fast drei Monaten intensiver Bekämpfung war. Seit dem 7. April gab es keine neuen Seuchenausbrüche, was die Hoffnung auf eine Rückkehr zur Normalität weiter anheizt. Doch ganz ohne Auflagen geht es nicht. Veranstaltungen mit Geflügel, wie Ausstellungen, bleiben vorerst weiterhin verboten. Und die betroffenen Betriebe müssen noch Geduld aufbringen: Ihre Anlagen dürfen noch nicht mit Tieren belegt werden.
Auflagen und Hygienemaßnahmen
Die Aufhebung der Stallpflicht bringt zwar Erleichterung, aber die Geflügelhalter im Landkreis sind weiterhin gefordert. Erhöhte Vorsichts- und Hygienemaßnahmen sind ein Muss. Futter, Einstreu und Wasser müssen vor Wildvögeln geschützt werden, denn die Newcastle-Krankheit ist nicht zu unterschätzen. Es ist ein Virus, das zuletzt 1996 in Deutschland aufgetreten ist, und die Übertragungswege sind nach wie vor unklar. In ganz Deutschland gilt eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit – und das aus gutem Grund.
Die Situation erinnert an vergangene Zeiten, als die Krankheit in den 1990ern wütete. Damals mussten in Brandenburg hunderte von Tausenden Tieren getötet werden, um die Ausbreitung einzudämmen. Es ist einfach nur tragisch, was eine Tierseuche anrichten kann. Aber was heißt das für die Zukunft? Wo stehen wir jetzt im Jahr 2026?
Ein Blick in die Zukunft
Um einen Ausblick zu geben, in der jüngeren Vergangenheit wurden im Februar 2026 mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen in Brandenburg und Bayern festgestellt. Es ist, als ob wir in einem ständigen Wettlauf gegen die Zeit sind. Genotyp VII.1.1, das neueste Virus, stammt vor allem aus Osteuropa, und Geflügelhalter sind angehalten, die Pflichtimpfungen in ihren Beständen zu überprüfen. Auch Kleinstbetriebe sind betroffen – niemand bleibt verschont.
Es wird geraten, Biosicherheitsmaßnahmen gründlich zu überprüfen und besonders auf Personenkontakte und den Austausch von Gegenständen zu achten. Das klingt nach einer Menge Arbeit, aber der Schutz der Tiere steht an erster Stelle. Wenn es zu unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen in geimpften Herden kommt, sollten sofort Laboruntersuchungen eingeleitet werden. Die Lage bleibt angespannt, nicht zuletzt aufgrund der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5, die ebenfalls in Deutschland auftritt.
Für die Geflügelhalter bedeutet das, dass sie sich ständig auf dem Laufenden halten müssen. Die Aufhebung der Stallpflicht bringt zwar Erleichterung, doch die Sorgen sind noch lange nicht vorbei. Die Auflagen sind nicht nur lästig, sie sind auch überlebensnotwendig. In einer Welt, in der sich die Tierseuchen weiter ausbreiten, bleibt uns nichts anderes übrig, als wachsam zu sein.
