Heute ist der 6.05.2026 und hier in Pankow gibt es ein Thema, das viele Rentner beschäftigt: der Rundfunkbeitrag, auch bekannt als GEZ. Die monatlichen 18,36 Euro stellen für viele eine Belastung dar, vor allem, wenn das Einkommen nicht üppig ist. Aber es gibt Möglichkeiten, sich von dieser finanziellen Last zu befreien oder zumindest zu entlasten! Es ist ein bisschen wie ein Schachspiel – man muss die richtigen Züge machen, um die beste Position zu erreichen.

Grundsätzlich sind Rentner verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Aber – und das ist der springende Punkt – unter bestimmten Bedingungen können sie von dieser Pflicht befreit werden oder zumindest eine Ermäßigung erhalten. Wer Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Bürgergeld bezieht, hat gute Chancen auf eine vollständige Befreiung. Aber halt! Wohngeld oder Arbeitslosengeld I zählen nicht dazu. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Rentner mit geringem Einkommen und ergänzendem Wohngeld nicht benachteiligt werden dürfen. Ein Lichtblick für viele, die sich vielleicht nicht sicher sind, ob sie einen Antrag stellen sollen.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die Antragstellung selbst ist nicht allzu kompliziert, aber es erfordert ein bisschen Papierkram. Man muss das entsprechende Formular von www.rundfunkbeitrag.de herunterladen, seine Bewilligungsbescheide beifügen und alles an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice senden. Wichtig ist, dass die Befreiung nur für die Dauer des Bewilligungszeitraums gilt. Das kann zwischen sechs und zwölf Monaten sein – manchmal sogar bis zu drei Jahre, wenn man unbefristete Nachweise hat. Und ja, man sollte sich beeilen, denn rückwirkende Anträge sind nur bis zu zwei Monate möglich!

Eine weitere Möglichkeit ist die Härtefallregelung. Hier können Rentner, deren Einkommen die Sozialhilfeschwelle um weniger als 18,36 Euro übersteigt, einen Antrag stellen. Das bedeutet, man muss einen Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde vorlegen, was für viele eine Hürde darstellt. Aber es lohnt sich, denn auch hier kann man für ein Jahr von der Gebühr befreit werden – und das kann ganz schön was ausmachen!

Besonderheiten für Schwerbehinderte und Pflegeheimbewohner

Besonderes Augenmerk liegt auch auf Rentnern mit Schwerbehinderung. Wer das Merkzeichen „RF“ hat, zahlt nur 6,12 Euro pro Monat. Aber Achtung: Eine automatische Befreiung gibt’s nicht, man muss das Merkzeichen bei der Versorgungsbehörde beantragen. Auch Rentner in Pflegeeinrichtungen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen, können sich freuen, denn sie zahlen keinen Rundfunkbeitrag. Oft kümmern sich die Einrichtungen sogar direkt darum – ein echter Pluspunkt!

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Ein kleiner Tipp am Rande: Eine GEZ-Befreiung oder -Ermäßigung gilt auch für Ehepartner, Lebenspartner und Kinder bis 25 Jahre, die im selben Haushalt leben. Ein Antrag pro Wohnung genügt, und das kann für die gesamte Familie eine spürbare Entlastung sein.

Was passiert, wenn man nicht zahlt?

So schön das alles klingt, es gibt natürlich auch Schattenseiten. Wer die Rundfunkgebühr nicht zahlt, dem drohen Mahnungen, und im schlimmsten Fall sogar ein Vollstreckungsverfahren. Ja, das klingt dramatisch, und man möchte meinen, das passiert nur den anderen. Aber die Realität ist, dass die Gebühren für alle Haushalte in Deutschland gelten, selbst wenn man keine Empfangsgeräte hat. Man sollte also gut aufpassen, denn die Rundfunkgebühr dient der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Sender – und die Diskussion über deren Notwendigkeit ist nach wie vor ein heißes Thema.

Für viele Rentner könnte ein einfacher Antrag eine jährliche Ersparnis von bis zu 220 Euro bedeuten. Das ist doch eine schöne Summe, die man in andere Dinge stecken kann! Das Leben in Berlin kann ja ohnehin teuer genug sein, da ist jede Ersparnis willkommen. Also, liebe Rentner, informiert euch und zögert nicht, die Möglichkeiten zur Befreiung oder Ermäßigung auszuschöpfen!