Giffey warnt vor Wahlrechtsausweitung: Demokratie oder Diversität in Berlin?
In Neukölln brodelt es. Die Diskussion über die geplante Ausweitung des Wahlrechts in Berlin hat die Gemüter erhitzt. Berlins Wirtschaftssenatorin und frühere SPD-Landeschefin, Franziska Giffey, hat sich klar positioniert: Sie kritisiert die Idee, dass Menschen, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler und Landesebene erhalten sollen. „Das Wahlrecht auf Landesebene ist ein hohes Gut der Demokratie und sollte zu Recht deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sein“, erklärte sie kürzlich. Giffey bringt damit eine wichtige Perspektive in die Debatte, die sich nicht nur um Zahlen und Statistiken dreht, sondern auch um fundamentale Werte und Prinzipien.
Die geplante Regelung könnte bis zu 600.000 neue Wahlberechtigte in Berlin hervorbringen. Ein beachtlicher Zuwachs! Giffey sieht die Vorschläge jedoch als zu weitgehend an und warnt: „Eine bedingungslose Einführung des Wahlrechts nach fünf Jahren Aufenthalt ist unvereinbar mit den konstitutiven Grundsätzen des Landes.“ Für sie sind die Voraussetzungen klar: Beherrschung der deutschen Sprache und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind unerlässlich. Komisch, dass gerade in einer Stadt wie Berlin, die für ihre Vielfalt bekannt ist, solche Fragen immer noch so hitzig diskutiert werden.
Die politischen Ränder im Blick
Ein weiterer Aspekt, der Giffey Sorgen bereitet, ist die mögliche Stärkung politischer Ränder. Sie erinnert an die Ereignisse in Frankreich, wo politische Extremisten Zulauf erhielten. „Wir müssen aufpassen, dass wir nicht das Gleiche erleben“, warnt sie eindringlich. Ihre Erfahrung als Bezirksbürgermeisterin von Neukölln, wo sie rund 3.000 Menschen eingebürgert hat, fließt hier sicherlich mit ein. Doch wie geht es weiter? Giffey fordert ein Mitgliedervotum aller Berliner SPD-Mitglieder über den Koalitionsvertrag, da die Regierungsbildung eine Richtungsentscheidung für die Berliner SPD darstellt. Das muss von der Mehrheit der Mitglieder getragen werden.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen Linken, Grünen und der SPD sind bereits in vollem Gange. Im Sondierungspapier haben sie sich auf die Wahlrechtsausweitung geeinigt. Aber die Frage bleibt: Wie sollen politische Vorhaben und Versprechen angesichts eines notwendigen Sparkurses finanziert werden? Das wird sicherlich noch für einige hitzige Diskussionen sorgen.
Ein Blick über den Tellerrand
In Deutschland ist das Thema Wahlrecht für ausländische Bürger nicht neu. Seit den späten 1970er Jahren wird darüber debattiert. Der Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes spricht zwar vom „Volk“, lässt aber offen, ob damit nur Deutsche oder auch andere Einwohner gemeint sind. Während EU-Bürger an Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, gilt das für Drittstaatsangehörige nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat 1990 entschieden, dass das Wahlrecht grundsätzlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten bleibt. In anderen Ländern Europas und Lateinamerika sieht das ganz anders aus. Dort haben viele Staaten ausländischen Einwohnern ein Wahlrecht eingeräumt – ein Punkt, der nicht nur für die Politik, sondern auch für die Gesellschaft von Bedeutung ist.
Die Debatte über ein kommunales Wahlrecht für Ausländer hat in Deutschland nie wirklich nachgelassen. Auch wenn es in Bundesländern wie Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen Versuche gab, bleibt die Frage, ob die politischen Rahmenbedingungen dafür gegeben sind. Immerhin, die Themen Integration und politische Teilhabe sind in einer globalisierten Welt wichtiger denn je. Ob sich diese Diskussion jetzt zugunsten einer breiteren Wahlrechtsausweitung entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Manchmal scheint es, als ob diese Themen in einem ständigen Kreislauf von Diskussion und Widerstand gefangen sind. Aber vielleicht, nur vielleicht, könnte Berlin hier einen neuen Weg einschlagen.
