Vergesellschaftung von Wohnraum: Ein heißer Herbst für Berlin
In Berlin brodelt es – und das nicht nur in den Töpfen der vielen Köche, die die Stadt kulinarisch bereichern. Das Thema, das die Gemüter erhitzt, ist die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Der Immobilienriese Vonovia hat sich bereits zu Wort gemeldet und übt scharfe Kritik an den Plänen der Stadt. Sie sehen diese als verfassungswidrig an und rechnen fest mit einer gerichtlichen Überprüfung. „Die geplante Vorgehensweise wird vor Gericht voraussichtlich nicht standhalten“, so die Stimmen aus dem Konzern. Dabei könnte es um satte 160.000 Wohnungen gehen, die laut der Linken in kommunalen Besitz übergehen könnten. Ein gewaltiger Schritt, der die Berliner Wohnlandschaft grundlegend verändern könnte.
Und wie sieht die rechtliche Lage aus? Die Debatte ist alles andere als klar. Fragen über die Zulässigkeit der Vergesellschaftung stehen im Raum, und bereits beim Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ am 26. September 2021 stimmten 59,1 Prozent der Bürger für dieses Vorhaben. Doch die rechtliche Grundlage ist heikel. Ein Präzedenzfall existiert nicht, und Gegner der Vergesellschaftung argumentieren, dass dies gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt. Auch die Beschränkung auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen wird als potenzieller Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz angeprangert. Die Verwirrung ist groß, und die Antworten scheinen oft nur weitere Fragen aufzuwerfen.
Die politischen Wogen schlagen hoch
Die politische Landschaft zeigt sich ebenso gespalten. Am 19. Oktober stimmten die SPD und die Grünen für Koalitionsverhandlungen mit der Linken – eine Entscheidung, die für einige überraschend kam. Der SPD-Landesvorstand votierte mit 26 zu 3 Stimmen, während im Grünen Landesausschuss 43 von 45 Delegierten dafür waren. Die endgültige Entscheidung der Berliner Linken dürfte am 31. Oktober fallen. Ein heißer Herbst steht bevor, und es bleibt abzuwarten, ob die Verhandlungen Anfang November tatsächlich starten können. Klagen gegen das Vorhaben sind bereits zu erwarten, ganz zu schweigen von der Frage, wie die Bildung einer neuen Landesregierung die Situation beeinflussen könnte.
Vonovia hingegen bleibt weiterhin aktiv in Berlin. Der Konzern gibt an, aktuell etwa 1.000 Wohnungen zu bauen und die durchschnittlichen Mietpreise der Berliner Mieter liegen bei 8,26 Euro pro Quadratmeter. Klar ist, dass die Vergesellschaftung nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Fragen aufwirft. Eine Obergrenze von 16 Milliarden Euro für Entschädigungen ist vorgesehen, doch die genauen Höhe der Auszahlungen bleibt unklar. Einige Schätzungen deuten auf weit höhere Beträge hin, die für eine realistische Vergesellschaftung notwendig wären.
Ein Blick auf die Zukunft
Die Expertenkommission zur Vergesellschaftung, die 2022 eingesetzt wurde, kam in ihrem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass keine grundsätzlichen rechtlichen Hindernisse bestehen. Die Frage bleibt, wie hoch die Entschädigung ausfallen müsste. Der Senat kalkulierte mit 28,8 bis 36 Milliarden Euro für 243.000 Wohnungen – eine Summe, die viele als exorbitant empfinden. Der Berliner Rechnungshof prüft bereits verschiedene Entschädigungssummen und warnt vor rechtlichen Risiken, falls die Vergesellschaftung nicht mit dem Marktwert der Immobilien übereinstimmt.
Die politische und rechtliche Unsicherheit hat auch Auswirkungen auf die Investitionsbereitschaft. Wirtschaftsverbände warnen vor den negativen Folgen für den Wohnungsbau. Die Berliner CDU argumentiert, dass durch die Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen entstünden und fordert stattdessen eine Steigerung des Neubaus. Die Stimmen sind laut und vielfältig, aber klar ist: Der Druck auf die Wohnungsfrage in Berlin wird nicht nachlassen. Vielleicht wird der Herbst 2028 der Zeitpunkt sein, an dem wir mehr über die endgültigen Pläne und deren Umsetzung erfahren werden. Bis dahin bleibt das Thema auf der politischen Agenda und in den Herzen der Berliner, die auf bezahlbaren Wohnraum hoffen.
