Die jüngsten Entwicklungen rund um die Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus in Berlin sorgen für Aufregung. Der Landesrechnungshof hat die Vergabe dieser Mittel durch die Kulturverwaltung als rechtswidrig eingestuft. In einem Prüfbericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird deutlich, dass die Kulturverwaltung gegen die Landeshaushaltsordnung und weitere Vorschriften verstoßen hat. Der Bericht wurde ursprünglich für Freitag angekündigt, jedoch wurde er vorzeitig veröffentlicht und alle 13 Zuwendungsbescheide, die im Jahr 2025 insgesamt 2,5 Millionen Euro umfassten, wurden als „evident rechtswidrig“ bewertet.
Der Prüfbericht befasst sich nicht mit der Wirksamkeit der geförderten Projekte gegen Antisemitismus, sondern legt den Fokus auf das Verwaltungshandeln. Dabei wird kritisiert, dass die Auswahl der Projekte willkürlich und nicht nachvollziehbar war. Sechs der 13 geförderten Projekte erhielten etwa zwei Millionen Euro, obwohl sie nach Angaben des Rechnungshofs nicht aus dem fraglichen Haushaltstitel gefördert werden durften. Diese Projekte waren zudem nicht gemeinnützig und damit nicht förderfähig.
Politische Kontroversen und Druck auf die Kulturverwaltung
Die Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos, für CDU) steht nun unter Druck, nachdem sie unter dem Einfluss der CDU-Fraktion die Förderanträge für die umstrittenen Projekte unterzeichnete. Mitarbeiter der Senatskulturverwaltung hatten bereits auf eine unzureichende Prüfung der Anträge hingewiesen. Der Rechnungshof kritisiert außerdem, dass die Verwaltung keine klaren und nachvollziehbaren Kriterien für die Auswahl der geförderten Projekte dargelegt hat. Die unzulässige Vorauswahl der Projekte verstößt gegen die Chancengleichheit, was in einem demokratischen System nicht zu tolerieren ist.
Der Druck auf Wedl-Wilson steigt weiter, nachdem Staatssekretär Oliver Friederici, der sich gegen die unsaubere Vergabe ausgesprochen hatte, von seinen Aufgaben entbunden wurde. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hat sich bisher nicht konkret zu den Vorwürfen geäußert und erklärt, dass er den Bericht noch nicht gelesen habe, bevor er Konsequenzen ziehen wolle. In der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses wurde der Bericht von der Grünen-Fraktion thematisiert, was die politische Debatte weiter anheizt.
Kritik an der Verwaltung und mögliche Folgen
Die Kritik am Vorgehen der Kulturverwaltung ist laut und unüberhörbar. Mangelnde administrative und organisatorische Sorgfalt hat zu einem erheblichen Vertrauensverlust beigetragen. Die Vergabe von Fördermitteln, die den Kampf gegen Antisemitismus unterstützen sollten, wurde durch gravierende Fehler in der Verwaltung untergraben. Die Notwendigkeit und Angemessenheit der Förderungen wurden nicht bewertet, und es bleibt die Frage, ob die Projekte nun gezwungen sind, die erhaltenen Gelder zurückzuzahlen.
Die Vorwürfe der unzulässigen Einflussnahme durch CDU-Abgeordnete und die kritisierte Vorgehensweise bei der Auswahl der Förderprojekte werfen einen Schatten auf die Integrität der Kulturverwaltung. In einer Zeit, in der der Kampf gegen Antisemitismus von großer gesellschaftlicher Bedeutung ist, ist es besonders bedenklich, dass die Mittel nicht in einem transparenten und gerechten Verfahren vergeben wurden. Der Rechnungshof fordert nun, dass die finanziellen Mittel in den zuständigen Politikfeldern und Ressorts vorgesehen werden, um eine solche Misere in Zukunft zu vermeiden.