In Berlin, und besonders im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, ist die Wohnsituation für viele Menschen eine echte Herausforderung. Die Anträge auf Wohngeld sind für viele eine Notwendigkeit, um über die Runden zu kommen. Doch die Realität sieht oft so aus, dass Antragsteller monatelang auf einen Bescheid warten müssen. Das kann ganz schön belastend sein und führt nicht selten zu finanziellen Engpässen. Wenn man sich überlegt, dass in Berlin durchschnittlich vier Monate auf eine Antwort gewartet werden muss, kann man sich leicht vorstellen, wie das für viele Menschen ist, deren Leben nicht auf „Wohngeld“ eingestellt ist.

Die Bearbeitungszeit für Wohngeld-Anträge variiert stark von Stadt zu Stadt. In München kann es bis zu fünf Monate dauern, während es in Augsburg nur zwei bis drei Monate sind. Aber was tun, wenn die Zeit verstreicht und man keine Rückmeldung erhält? Rechtsanwalt Ronald Richter empfiehlt, nach etwa vier bis sechs Wochen höflich nachzufragen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Kommt dann nach weiteren vier Wochen immer noch nichts, kann man sich mit einem weiteren Nachfragen etwas Luft verschaffen. Wenn nach sechs Monaten immer noch keine Entscheidung gefällt wurde, hat man sogar die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage einzureichen.

Untätigkeitsklage und ihre Bedingungen

Eine Untätigkeitsklage kann nach § 75 VwGO erhoben werden, wenn die Wohngeldbehörde sich nicht in angemessener Frist um den Antrag kümmert. Woran liegt das? Manchmal fehlen Unterlagen, manchmal ist einfach der Wurm drin. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, hat die Behörde keinen zureichenden Grund für die Verzögerung. Aber wichtig: Eine Untätigkeitsklage kann frühestens drei Monate nach Antragstellung eingereicht werden. Die gesetzliche Annahme ist, dass diese Zeitspanne ausreichend ist, um einen Antrag zu bearbeiten.

Wohngeldverfahren fallen vor die Verwaltungsgerichte. Dabei ist es beruhigend zu wissen, dass keine Gerichtskosten anfallen. Das bedeutet, dass Antragsteller ohne finanzielle Hürden ihre Rechte durchsetzen können. Aber auch hier gibt es einige Feinheiten: Außergewöhnliche Belastungen der Behörde, wie etwa Personalausfälle, können als zureichender Grund für eine Verzögerung gelten, während allgemeine Überlastungen nicht akzeptiert werden. Ein wenig kompliziert, oder?

Die Fristsetzung und mögliche Alternativen

Wenn man sich fragt, wie man die Behörde weiter unter Druck setzen kann, gibt es die Möglichkeit, eine Frist zu setzen. Allerdings wird das eher als wenig erfolgversprechend angesehen. Erfolgsversprechender ist es, direkt eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Gerichte könnten der Wohngeldbehörde eine Frist setzen, innerhalb derer entschieden werden muss. Das klingt doch nach einem Plan!

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Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt ist, dass viele Anträge wegen der erhöhten Nachfrage seit dem 1. Januar 2023 überlastet sind. Der Kreis der Berechtigten wurde erweitert, was die Wohngeldbehörden vor massive Herausforderungen stellt. Daher ist es umso wichtiger, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Wohngeldanspruch tatsächlich erfüllt sind. Manchmal kann es auch hilfreich sein, andere Sozialleistungen in Betracht zu ziehen, wie etwa eine Aufstockung durch das Bürgergeld.

Falls es wirklich zu einer Klage kommt, ist es ratsam, sich rechtzeitig beraten zu lassen. Schließlich könnten auch Prozesskostenhilfe oder sogar ein Amtshaftungsanspruch gegen die Behörde in Betracht kommen. Es ist wichtig, die eigenen Ansprüche zu kennen und sich nicht unterkriegen zu lassen. Dokumentation ist das A und O; ein Online-Vorgangsordner, in dem alle Unterlagen und Schriftverkehr festgehalten werden, kann helfen, den Überblick zu behalten. Und sollte es zu Rückfragen kommen, sind lesbare Nachweise Gold wert.