In den lebhaften Straßen von Friedrichshain-Kreuzberg tut sich etwas: Das Bezirksamt hat kürzlich entschieden, dass Autofahrer rund um den Mehringplatz und den Askanischen Platz künftig für das Parken zur Kasse gebeten werden. Am Mittwoch gab die Berliner Verkehrsinformationszentrale bekannt, dass in diesem Jahr sechs neue Bewirtschaftungszonen eingeführt werden. Das bedeutet nicht nur eine Änderung für die Parkgewohnheiten der Anwohner, sondern auch für Pendler und Besucher der beliebten Bezirke.
Die erste dieser neuen Zonen, Zone 69 am Mehringplatz, wird am 1. August 2026 in Betrieb genommen. Nur wenige Monate später, am 1. Oktober, folgt die Zone 58 am Askanischen Platz. In beiden Zonen müssen Autofahrer mit Gebühren von 1 Euro pro 15 Minuten rechnen, was einem Stundensatz von 4 Euro entspricht. Die Parkzeiten sind von 9 bis 22 Uhr festgelegt, sodass es wichtig ist, die Uhr im Auge zu behalten, wenn man sein Auto dort parken möchte. Bereits seit dem 1. April ist die Parkzone 54 an der Friedenstraße in Betrieb, gefolgt von der Zone 68 im Alexandrinenviertel, die am 1. Juni starten wird.
Die neuen Parkzonen im Überblick
Aber das ist noch nicht alles: Die Zone 63 im Graefekiez wird ebenfalls am 1. August erweitert, und am 1. Dezember kommt die Zone 31 im Samariterviertel hinzu, in der Parkscheine bis Mitternacht erforderlich sind. In den übrigen neuen Zonen gelten Gebühren von 75 Cent pro 15 Minuten, also 3 Euro pro Stunde. Innerhalb dieser bewirtschafteten Zonen ist das Parken nur mit einem Parkschein oder einem gültigen Parkausweis erlaubt. Anwohner mit einer Meldeadresse in der jeweiligen Zone haben die Möglichkeit, online einen Parkausweis zu beantragen, der sie von der Parkscheinpflicht befreit. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf einen freien Stellplatz mit diesem Ausweis.
Pendler und Besucher sind hingegen angehalten, während der Bewirtschaftungszeiten einen Parkschein zu lösen. Für Betriebe innerhalb einer Zone besteht die Möglichkeit, eine Betriebsvignette zu beantragen, während Handwerksbetriebe einen speziellen Handwerkerparkausweis anfordern können. Für Menschen mit einem blauen oder orangefarbenen Schwerbehindertenparkausweis ist das Parken in diesen Zonen gebührenfrei. Zudem sind Ausnahmegenehmigungen für mobilitätseingeschränkte Berufspendler verfügbar. Das Ordnungsamt wird die Einhaltung dieser Regelungen durch regelmäßige Parkraumkontrollen überwachen.
Ziele der Parkraumbewirtschaftung
Die Einführung dieser neuen Parkraumbewirtschaftungszonen (PRB) verfolgt mehrere Ziele. Allen voran steht die Erhöhung der Verfügbarkeit von Parkraum für den notwendigen Kfz-Verkehr. Zudem soll die Bevorzugung der Anwohner gegenüber einströmenden Fahrzeugen gefördert werden. Ein weiterer Aspekt ist die Motivation zur Nutzung privater Parkangebote wie Parkplätze, Parkhäuser und Tiefgaragen. Durch die Gebühren wird zudem der Kfz-Verkehr reduziert und falschparkende Fahrzeuge durch Kontrollpersonal in den Parkzonen verringert.
Die Parkraumbewirtschaftung in Berlin erfolgt meist durch Parkzonen mit Mischparken, was bedeutet, dass sowohl Anwohner als auch Besucher ein Parkticket benötigen. Diese Maßnahmen sind nicht nur im Sinne der Einnahmenerhöhung gedacht, sondern sollen vor allem auch die Verkehrsverhältnisse verbessern, was sich in der Parkchancen, Sicherheit und Lärmminderung niederschlägt. Studien zeigen, dass die Auslastung des Parkraums durchschnittlich um etwa 10 Prozentpunkte sinkt, nachdem die PRB eingeführt wurde, was in vielen Fällen zu einem entspannteren Parken führt.
Für weitere Informationen zur Parkraumbewirtschaftung und den neuen Zonen können Interessierte sich an die Berliner Verkehrsinformationszentrale wenden, wo umfassende Leitfäden und Informationen zur Verfügung stehen.