Görlitzer Park: Ein Rechtsstreit zwischen Freiheit und Sicherheit
Im Herzen von Berlin, im lebhaften Friedrichshain-Kreuzberg, gibt es immer wieder spannende Wendungen rund um den Görlitzer Park. Vor wenigen Tagen hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass der Park vorerst offen bleiben muss. Das Urteil fiel nach einem Eilantrag von fünf Anwohner:innen, die sich gegen eine Allgemeinverfügung des Berliner Senats zur nächtlichen Schließung des Parks wehrten. Diese Verfügung trat am 1. März 2024 in Kraft, doch jetzt blüht der Park wieder auf, denn das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung der Klage wieder her. Ein Gerichtsbeschluss, der nicht nur für die fünf Kläger:innen von Bedeutung ist – ganz Kreuzberg schaut auf diesen Park!
Das Gericht erklärte die Allgemeinverfügung für „formell rechtswidrig“. Der Grund? Die Senatsumweltverwaltung war für solche Maßnahmen nicht zuständig – das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hätte das Sagen gehabt. Der Senat hatte dem Bezirk die Verantwortung entzogen, nachdem dieser sich geweigert hatte, die Schließung durchzuführen. Wie absurd! Da wird ein Park als „kriminalitätsbelasteter Ort“ eingestuft und soll mit einem Zaun versehen werden, während das zuständige Amt einfach übergangen wird. Die Anwohner:innen, die sich auf ein kriminologisches Gutachten stützten, zweifelten an dieser Einstufung und kritisierten die fehlenden Beweise. Wie es der Zufall will, wird hier ein Streit um die Deutungshoheit sichtbar.
Ein Park voller Geschichten
Der Görlitzer Park, ein beliebter Ort für Jung und Alt, hat in den letzten Jahren eine offene Drogenszene entwickelt. Die Polizei hat hier ihre eigenen Befugnisse ausgeweitet, was zu Spannungen führt. Schließlich wurde der Park als kriminalitätsbelastet eingestuft. Der regierende Bürgermeister Kai Wegner von der CDU unterstützt die Maßnahmen zur Schließung und Umzäunung des Parks, um die Gewalt- und Drogenkriminalität zu bekämpfen. Und was macht der Senat? Er plant eine Verschärfung des Grünanlagengesetzes, das den Behörden weitreichende Befugnisse einräumt, auch außerhalb von kriminalitätsbelasteten Orten. Man könnte denken, die Grenzen zwischen Polizei- und Grünanlagenrecht verschwimmen hier. Komisch, oder?
Die Anwohner:innen und Initiativen wie „Görli zaunfrei!“ sind alles andere als begeistert. Sie haben eine Petition gegen die Schließung gestartet, die bereits über 7.000 Unterschriften gesammelt hat. Ein Eilantrag des Bezirksamts gegen die Schließung wurde im Juli 2024 aus formalen Gründen zurückgewiesen. Die Debatte um die Schließung wurde zusätzlich durch eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im letzten Sommer angeheizt. Und dennoch bleibt die Angemessenheit der nächtlichen Schließung fraglich. Ist das wirklich die Lösung für die Probleme im Park oder wird hier nur ein weiteres Mal ein schmaler Grat zwischen Sicherheit und Freiheit überschritten?
Ein Ausblick in die Zukunft
Die endgültige Entscheidung zum Görlitzer Park steht noch aus. Das Verwaltungsgericht muss klären, ob die Eingriffsrechte des Senats gerichtlicher Kontrolle unterliegen. Die geplante Gesetzesänderung könnte zu einer Verpolizeilichung des Grünanlagenrechts führen und würde den Behörden weitreichende Befugnisse einräumen. Kritiker befürchten, dass gerade arme und wohnungslose Menschen unter diesen Maßnahmen leiden werden. So bleibt der Görlitzer Park ein Ort voller Fragen, Herausforderungen und hoffentlich auch Lösungen, die das bunte Leben, das ihn umgibt, nicht ersticken.
