Berlin im Wohnungsnotstand: Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne als Lösung oder Risiko?
In Berlin brodelt es. Mehr als 200.000 neue Wohnungen sollen möglich sein, wenn die Mittel für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne in den Neubau fließen. Laut dem CDU-Wirtschaftsrat, der auf eine Modellrechnung verweist, könnten mit einer Entschädigungssumme von 16 Milliarden Euro über 51.000 Wohnungen in konventioneller Bauweise und sogar 68.000 bei vereinfachten Baustandards entstehen. Spannend, oder? Doch die Linke hat andere Pläne. Sie will mit denselben 16 Milliarden Euro rund 160.000 Wohnungen großer Immobilienkonzerne in den kommunalen Besitz überführen. Das klingt nach einem großen Wurf, aber nicht jeder ist begeistert.
Generalsekretär Wolfgang Steiger vom CDU-Wirtschaftsrat sieht in diesen Vergesellschaftungsplänen einen massiven Eingriff in das Eigentum. „Das ist ein grundlegender Bruch mit der bisherigen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung“, so seine harsche Kritik. Auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie stimmt diesem Tenor zu und warnt vor negativen Auswirkungen auf die Bautätigkeit. Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, hebt hervor, dass Investoren vor allem dort bauen, wo es Rechtssicherheit gibt. „Statt über Verstaatlichung zu diskutieren, brauchen wir einen Bau-Turbo II“, fordert er.
Die Sondierungen der Parteien
Bei den Sondierungsgesprächen am 17. Oktober 2026 haben sich die Linke, die Grünen und die SPD auf eine mögliche Vergesellschaftung verständigt. Dabei soll die Schwelle für die Vergesellschaftung von Unternehmen von 3.000 auf 10.000 Wohnungen angehoben werden, um die zurückhaltende SPD zu gewinnen. „Wir müssen die Vergesellschaftung ab dem ersten Tag einer möglichen Koalition vorbereiten“, sagt Elif Eralp, die Linke-Spitzenkandidatin. Die Entschädigung bleibt jedoch auf 16 Milliarden Euro begrenzt, was einige Kritiker als unrealistisch erachten.
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ ist zwar grundsätzlich erfreut über die Einigung, kritisiert jedoch den Rückschritt vom ursprünglichen Volksentscheid von 2021. „Das bedeutet, dass etwa 70.000 Wohnungen weniger vergesellschaftet werden“, erzählt Sprecherin Bana Mahmood. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) bleibt skeptisch und betont, dass die Vergesellschaftung das Wohnungsproblem nicht lösen kann. „Erforderlich ist vor allem Neubau“, so ihre klare Position.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Ein zentraler Aspekt der Diskussion ist die rechtliche Grundlage. Artikel 15 des Grundgesetzes, der bislang noch nie angewandt wurde, soll als Basis dienen. Er erlaubt die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum. „Die rechtliche Zulässigkeit einer Vergesellschaftung ist umstritten“, warnen Experten, da es um die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe in Eigentumsrechte geht. Eine Expertenkommission hat jedoch festgestellt, dass es keine weniger einschneidende, gleich wirksame Alternative zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums gibt. Das sorgt für reichlich Gesprächsstoff und hitzige Debatten.
Die Entschädigungsfrage ist ebenfalls nicht ohne. Experten schätzen, dass eine Entschädigung zum Verkehrswert bis zu 36 Milliarden Euro kosten könnte, was die Initiativen und Parteien vor enorme Herausforderungen stellt. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat bereits im Juli beschlossen, Vergesellschaftungen von Mietwohnungen durch die Länder gesetzlich zu verhindern. Dies wird von der Berliner SPD scharf kritisiert.
Mitte 2028 wollen die drei Parteien einen Gesetzentwurf zu den Vergesellschaftungsplänen vorlegen. Es bleibt spannend, wie sich die politische Landschaft in Berlin entwickeln wird und ob die angestrebten 160.000 Wohnungen tatsächlich realisiert werden können. Die Mieten steigen weiter, und während die einen nach Lösungen suchen, scheinen die anderen vor einem Dilemma zu stehen – ein echter Drahtseilakt für die Politik in der Hauptstadt.
