In Berlin ist die Debatte um die Wahlrechtsreform in vollem Gange, und ehrlich gesagt, es gibt mehr Missverständnisse als klare Antworten. CDU/CSU und SPD stecken fest – ein Stau, der sich nicht wirklich auflösen lässt. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann macht klar, dass die Reform im Koalitionsvertrag verankert ist, doch wo bleibt der Fortschritt? Trotz aller Bemühungen sind Union und SPD ohne konsensfähige Alternativen zum 2023 eingeführten Wahlrecht. Da fragt man sich: Was ist hier los?

Die SPD hat eine klare Forderung: Parität im Bundestag. Die Idee ist, dass der Bundestag künftig zur Hälfte aus Frauen und Männern bestehen soll. Johannes Fechner von der SPD verteidigt diese Forderung leidenschaftlich und verweist darauf, dass der Frauenanteil im Parlament immer weiter sinkt. Im Koalitionsvertrag steht zudem die Einsetzung einer Wahlrechtskommission, die bis 2025 Reformvorschläge präsentieren soll. Aber bis dahin – was passiert mit den Wahlen? Die Reform soll schließlich sicherstellen, dass jeder Kandidat mit einer Mehrheit der Erststimmen auch tatsächlich im Bundestag vertreten ist.

Ein Blick auf die Zahlen

<pAktuell hat der Bundestag 733 Sitze – das größte frei gewählte Parlament weltweit. In den vergangenen Legislaturperioden war die Zahl der Abgeordneten ebenfalls höher als die gesetzlich angestrebte Größe von 598 Sitzen. Ein Grund dafür sind die Überhang- und Ausgleichsmandate. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme erhält, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen. Ein wenig verwirrend, oder? Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2012 das damalige Wahlrecht wegen der Überhangmandate für verfassungswidrig. Und auch wenn das Wahlrecht 2013 reformiert wurde, blieben die Überhangmandate bestehen, wurden aber durch Ausgleichsmandate ausgeglichen – ein echtes Durcheinander.

Die Reform von 2020, die den Bundestag verkleinern sollte, scheiterte und die Anzahl der Sitze stieg bei der Wahl 2021 sogar auf 736. Auch die Ampelkoalition plant, die Zahl der Abgeordneten auf 630 zu reduzieren, und das ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Doch wie soll das geschehen? Überhang- und Ausgleichsmandate sollen wegfallen, und die Grundmandatsklausel, die Parteien mit mindestens drei Direktmandaten berücksichtigt, wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Das führt zu einer spannenden Frage: Wer wird in Zukunft eigentlich die Wahlkreise vertreten? Da gibt es schon einige Bedenken, vor allem von der CDU/CSU und der LINKEN, die befürchten, dass die Wähler nicht mehr durch direkt gewählte Abgeordnete vertreten sind.

Die Positionen der Parteien

Die Reform von 2023 wurde in großen Teilen als verfassungsrechtlich einwandfrei erklärt, aber die Abschaffung der Grundmandatsklausel sorgt für Diskussionen. CDU-Chef Friedrich Merz fordert eine Korrektur des neuen Wahlrechts. Ein Vorschlag der Union ist zum Beispiel die Schaffung von weniger, aber größeren Wahlkreisen. Das könnte die Situation etwas entspannen. Ein interessantes Detail: Bei der Bundestagswahl 2021 gab es 34 Überhang- und 104 Ausgleichsmandate. Aber mit der neuen Regelung könnte es sein, dass nicht alle Direktwahlkreissieger automatisch in den Bundestag einziehen.

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Übrigens, 23 Kandidaten haben bei der letzten Wahl die meisten Erststimmen in ihren Wahlkreisen gewonnen, ziehen aber nicht in den Bundestag ein. Darunter sind 15 von der CDU, 4 von der AfD, 3 von der CSU und 1 von der SPD. Das sind schon mal einige Enttäuschungen, die sich da anbahnen. Der Koalitionsausschuss muss jetzt entscheiden, ob und wie das Wahlrecht geändert wird. Es bleibt spannend!