Kühle Köpfe in heißen Zeiten: BGH-Urteil ebnet den Weg für Klimaanlagen in Berliner Wohnungen
Der Sommer in Berlin kann manchmal unerträglich heiß werden. Es gibt nichts Schlimmeres, als bei drückender Hitze in der eigenen Wohnung zu sitzen und von einem Ventilator angebläst zu werden, der einfach nicht genug Abkühlung bringt. Aber keine Sorge – die Zeiten, in denen Wohnungseigentümer im Regen stehen gelassen wurden, wenn es um Klimaanlagen ging, sind vorbei. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rechte von Wohnungseigentümern in dieser Hinsicht erheblich gestärkt. Rund 17 Prozent der Menschen in Deutschland besitzen bereits eine Klimaanlage in den eigenen vier Wänden. Und nun, mit der neuen Rechtsprechung, könnten viele weitere folgen.
Die Entscheidung des BGH fiel in einem Fall aus Berlin, bei dem es um den Einbau eines Split-Klimagerätes auf dem Balkon ging. Die Eigentümergemeinschaft hatte den Antrag der Wohnungseigentümer zunächst abgelehnt. Doch der BGH gab ihnen recht und entschied, dass die Geräusche der Klimaanlage kein legitimer Grund sind, den Einbau zu untersagen. Das Landgericht Berlin II hatte bereits festgestellt, dass der Einbau keine übermäßige Beeinträchtigung für andere Eigentümer darstellt. Man könnte sagen, das Urteil bringt frischen Wind in die Wohnungseigentümergemeinschaften!
Rechte und Pflichten der Eigentümer
Jetzt dürfen Wohnungseigentümer die Erlaubnis zum Einbau einer Split-Klimaanlage von der Eigentümergemeinschaft verlangen. Es ist wichtig zu wissen, dass bauliche Veränderungen, wie der Einbau der Klimaanlage, durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft genehmigt werden müssen. Dennoch, selbst wenn die Mehrheit der Eigentümer gegen den Einbau ist, kann ein Gericht diesen dennoch erlauben, wenn alle betroffenen Eigentümer einverstanden sind oder keine übermäßige Beeinträchtigung vorliegt. Das klingt fair, oder?
Natürlich müssen auch die Interessen aller Eigentümer abgewogen werden. Ein bisschen Lärm gehört dazu – die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner stellte fest: „Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen.“ Das klingt irgendwie nach einem Kompromiss, der in vielen Eigentümergemeinschaften notwendig ist. Und sollten doch einmal Störungen auftreten, können Miteigentümer gegen übermäßigen Lärm vorgehen. Der Eigentümer der Klimaanlage muss Störungen beheben, ein kompletter Abbau der Anlage ist in der Regel nicht erforderlich. Das ist doch eine Erleichterung für alle, die an heißen Tagen nicht mehr schwitzen möchten!
Eine steigende Nachfrage
Die Nachfrage nach Klimaanlagen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Der Absatz von Raumklimageräten stieg von 260.000 auf 320.000 Stück zwischen 2023 und 2025. Tatsächlich planen 20 Prozent der Befragten, sich eine Klimaanlage zuzulegen, was einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Komischerweise sind Ventilatoren und Kühlgeräte in vielen Geschäften nach den heißen Sommerwochen vergriffen. Man könnte meinen, die Berliner wissen jetzt, was sie wollen.
Interessanterweise wurde in einer anderen Entscheidung des BGH auch festgehalten, dass eine Wohnungseigentümerin eine genehmigte bauliche Veränderung (wie den Einbau einer Klimaanlage) an der Wohnung eines anderen Eigentümers nicht verhindern kann. In einem Fall hatte eine Klägerin den Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft angefochten, der einem Eigentümer im 8. Obergeschoss den Einbau eines Split-Klimagerätes gestattete. Ihr Bedenken über mögliche Beeinträchtigungen durch tieffrequenten Schall wurden letztendlich nicht berücksichtigt, da die Klimaanlage den Vorschriften entsprach. Das zeigt einmal mehr, dass der Gesetzgeber die Hürden für bauliche Veränderungen senken möchte, um den Sanierungsbedarf von Wohnungseigentumsanlagen zu decken.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die neuen Urteile des BGH für viele Wohnungseigentümer in Berlin eine willkommene Erleichterung darstellen. Das Recht auf eine Klimaanlage wird immer mehr zur Normalität und könnte schon bald für viele Berliner das Leben an heißen Sommertagen erheblich angenehmer machen. Und wer weiß, vielleicht wird der Sommer 2026 der erste Sommer, in dem die Berliner mehr Zeit kühl und entspannt auf ihren Balkonen verbringen können!
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