Heute ist der 10.07.2026 und die Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin rücken mit großen Schritten näher. Am 20. September 2026 dürfen die Berlinerinnen und Berliner, die 16 Jahre oder älter sind, ihre Stimme abgeben. Diese Regelung ist das Resultat einer Änderung der Landesverfassung, die erst 2023 in Kraft trat. Die Aufregung ist spürbar, denn laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg dürfen insgesamt 2,49 Millionen Menschen an den Wahlen teilnehmen – eine Zahl, die durchaus beeindruckend ist, wenn man bedenkt, dass seit 1990 etwa 58.000 zusätzliche Wählerinnen und Wähler hinzugekommen sind.

Doch der Optimismus hat auch seine Schattenseiten. Mehr als 1,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner haben kein Wahlrecht, und das ist die höchste Zahl seit Bestehen. Der Anstieg der nicht wahlberechtigten Personen bringt einige interessante, wenn auch besorgniserregende Aspekte mit sich. Ein großer Teil dieser Gruppe sind Menschen ohne deutschen Pass – rund 976.000 sind es aktuell. Dazu kommen die, die ins Umland abgewandert sind. Und nicht zu vergessen: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die ebenfalls etwa eine halbe Million Menschen ausmachen, die nicht wählen dürfen. Außerdem gibt es noch Personen, denen das Wahlrecht gerichtlich entzogen wurde, wie etwa Menschen mit Betreuern oder nicht schuldfähige Straftäter.

Wahlen in Berlin: Ein Überblick

Parallel zu den Abgeordnetenhauswahlen finden am 20. September auch die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) statt. Bei diesen Wahlen dürfen auch EU-Bürger ohne deutschen Pass ab 16 Jahren teilnehmen. Das sind etwa 250.000 Menschen. So wird die politische Stimme der Stadt noch bunter, auch wenn es gleichzeitig bedeutet, dass etwa 30 Prozent der Berliner Bevölkerung – knapp 1,2 Millionen Menschen – an keiner der beiden Wahlen teilnehmen dürfen. Die höchste Zahl seit 30 Jahren!

Wie funktioniert das Ganze eigentlich? Die Wahlen zum Landesparlament und zu den zwölf Bezirksparlamenten finden alle fünf Jahre zeitgleich statt. Dabei werden die Abgeordneten und Parteien in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle in Berlin wohnhaften deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren. Es gibt zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus einem der 78 Wahlkreise für ein Direktmandat; die Zweitstimme ist entscheidend für die Mehrheitsverhältnisse im Abgeordnetenhaus. Um Sitze zu erhalten, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, es sei denn, sie haben ein Direktmandat gewonnen.

Für die BVV-Wahlen hingegen gilt das reine Verhältniswahlrecht. Hier können die Wähler nur eine Stimme abgeben, und es werden nur Parteien oder Wählergemeinschaften gewählt – keine einzelnen Personen. Und auch hier ist eine Sperrklausel nicht zu vernachlässigen: Um Sitze zu erhalten, benötigen Parteien oder Wählergemeinschaften mindestens drei Prozent der Stimmen. Es ist ein System voller Feinheiten und Regelungen, das die politische Landschaft Berlins prägt.

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Der Puls der Stadt schlägt stärker denn je, während die Wahlen näher rücken. Das Gefühl, Teil eines demokratischen Prozesses zu sein, ist für viele von uns sehr wichtig. Und die Frage, wie viele von uns tatsächlich zur Wahl gehen werden – das bleibt abzuwarten. Es wird spannend, die Entwicklungen in den kommenden Wochen zu beobachten und vielleicht auch darüber nachzudenken, wie wir unsere Stimme in dieser aufregenden Zeit am besten zur Geltung bringen können.

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