Heute ist der 20.05.2026, und man könnte meinen, die politische Luft in Berlin ist zum Schneiden dick. Vor allem, wenn es um die geplante Änderung des Tariftreuegesetzes geht. Die Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe hat sich zu Wort gemeldet und will mehr einheitliche Vergabekriterien für die Region Berlin-Brandenburg schaffen. Eine spannende Sache, die nicht nur große Bauunternehmen, sondern auch kleine Betriebe betrifft. Schließlich sind die öffentlichen Aufträge oft eine Goldgrube, und jetzt soll das Tariftreuegesetz überarbeitet werden, um Lohndumping einen Riegel vorzuschieben.
Kiziltepe hat angekündigt, dass der Schwellenwert für Bauleistungen von 50.000 auf satte 500.000 Euro angehoben werden soll. Das klingt erstmal irgendwie nach Freikarten für die Großen, oder? Auch die Werte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sollen von 10.000 auf 75.000 Euro steigen. Klar, die Erhöhung der Schwellenwerte ist nicht unumstritten, und einige Stimmen fragen sich, ob das wirklich für mehr Fairness sorgt oder ob hier die kleinen Fische wieder ins Netz gehen.
Ein Lichtblick für kleinere Unternehmen?
Ein positiver Aspekt: Die neuen Wertgrenzen sollen die Vergabe öffentlicher Aufträge bis zu diesen Beträgen vereinfachen. Das klingt nach einer Chance für die kleinen und mittleren Unternehmen, die oft unter der Bürokratie leiden. Kiziltepe betont, dass die Verpflichtung zur Tariftreue bereits ab einem Auftragswert von 1.000 Euro gilt. Das bedeutet, dass öffentliche Mittel weiterhin an faire Arbeitsbedingungen und soziale Standards gebunden sind. Ein Schritt in die richtige Richtung? Vielleicht.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Angleichung des Mindestentgelts für öffentliche Aufträge an den Landesmindestlohn. In Brandenburg plant man ebenfalls, Unternehmen zur Zahlung nach Tarif bei öffentlichen Aufträgen zu verpflichten. Der Arbeitsminister René Wilke in Brandenburg kündigte an, eng mit Berlin zusammenarbeiten zu wollen, um Lohndumping zu verhindern. Das ist natürlich ein schöner Gedanke, auch wenn man in Brandenburg den Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gestrichen hat.
Bundesweite Regelungen im Aufwind
Auf Bundesebene hat der Bundestag das Tariftreuegesetz beschlossen, um Lohndumping einen Riegel vorzuschieben. Künftig sollen öffentliche Aufträge des Bundes im Bau sowie bei Dienstleistungen nur an Firmen vergeben werden, die Tarifverträge oder vergleichbare Bedingungen einhalten. Ein bisschen wie ein Lichtblick in der Dunkelheit der Bürokratie. Der Beschluss kam mit einer Mehrheit von Union und SPD zustande, während die Grünen zustimmten, die Linke sich enthielt und die AfD sich vehement gegen das Gesetz stellte.
Das Gesetz gilt ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro, in bestimmten Fällen sogar erst ab 100.000 Euro, und es gibt Ausnahmen für Lieferverträge sowie Aufträge der Bundeswehr. Das sorgt natürlich für Diskussionen. Die IG Metall hat bereits den hohen Schwellenwert und die Ausnahmen kritisiert. Immerhin soll mit Steuergeldern kein Lohndumping gefördert werden, so die SPD-Abgeordneten. Ein hehres Ziel, aber ob die Realität das auch so sieht?
Fragen über Fragen
Und was ist mit der Wirksamkeit des Gesetzes? Die Union hat ihre Zweifel geäußert, sieht aber dennoch einige substanzielle Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren. Die Grünen und die Linkspartei unterstützen das Gesetz, finden den Kompromiss aber unzureichend. Die AfD lehnt das Gesetz als „Tarifanwendungszwangsgesetz“ ab. Ein bunter Strauß an Meinungen, der zeigt, wie komplex das Thema ist. Eines ist klar: Die Diskussion um Tarifbindung und Lohndumping wird uns noch eine Weile beschäftigen.