Kampf um Wohnraum: Berliner Protest gegen das Vergesellschaftungsverbot
Am vergangenen Samstag, dem 2. Juli 2026, versammelten sich rund 500 Menschen vor dem Willy-Brandt-Haus in Berlin, um gegen ein geplantes Verbot von Vergesellschaftungen auf Landesebene zu protestieren. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hatte zu dieser spontanen Kundgebung aufgerufen, unter dem Motto „Hände weg vom Grundgesetz“. Dabei waren auch prominente Gesichter zu sehen, wie Elif Eralp, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Abgeordnetenhaus, und Katrin Schmidberger, die wohnungspolitische Sprecherin der Grünen. Die Demonstrierenden ließen keinen Zweifel daran, dass sie sich für die Vergesellschaftung als einen entscheidenden Schritt zur Bekämpfung der Mietenkrise in Berlin einsetzen.
Die Initiative sieht sich in ihrer Kritik an den Plänen der Bundesregierung bestärkt, die Enteignung von großen Immobilienkonzernen zu verhindern. Ein neues Bundesgesetz soll künftig regeln, dass Vergesellschaftungen auf Landesebene nicht mehr möglich sind. „Das ist der Wille der Berliner Bevölkerung, der hier missachtet wird“, betonte Karla Hildebrandt, die Sprecherin der Initiative. Die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände, so ihre Argumentation, könne nur über eine Verfassungsänderung erfolgen, da ein einfaches Bundesgesetz hier nicht ausreiche.
Die Mietenkrise im Fokus
In vielen Städten, nicht nur in Berlin, ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ein drängendes Problem. Der Volksentscheid von 2021, der die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen großer Immobilienkonzerne forderte, war ein entscheidender Moment in diesem Kampf. Über eine Million Berliner*innen stimmten für den Vorschlag, private Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergemeinschaften. Doch bis heute, unter den Regierungskoalitionen von Rot-Rot-Grün und Schwarz-Rot, wurde kein Wohnraum vergesellschaftet, was viele als schwere Enttäuschung empfinden.
Die Diskussion um Vergesellschaftungen ist nicht nur ein Berliner Phänomen. Auch in Bayern wird über ähnliche Maßnahmen nachgedacht, allerdings mit einem klaren Gegenwind von Seiten der politischen Akteure. Hier gibt es Bestrebungen, ein Bundesgesetz zu erlassen, das Vergesellschaftungen mit Entschädigungen unter Verkehrswert ausschließt. Ein juristischer Experte, Martin Burgi, weist darauf hin, dass es in Deutschland bislang keine Vergesellschaftung tausender Wohnungen gegeben hat. Die rechtlichen Klärungen, die hier notwendig wären, könnten sich als langwierig herausstellen und vielleicht sogar potenzielle Investoren abschrecken.
Ein vielschichtiges Thema
Die Komplexität der Situation wird durch unterschiedliche Sichtweisen noch verstärkt. Während Burgi eine eher pessimistische Einschätzung abgibt, gibt es auch Stimmen wie die von Professorin Isabel Feichtner, die optimistischer sind und anmerken, dass Entschädigungen unter Verkehrswert durchaus möglich sind. Kritiker der Vergesellschaftung, insbesondere aus der Immobilienwirtschaft, befürchten, dass dies verfassungswidrig sein könnte und hohe Entschädigungskosten nach sich ziehen würde, ohne dass dadurch neue Wohnungen geschaffen werden.
Die historische Dimension darf ebenfalls nicht vergessen werden. Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung von Eigentum ermöglicht, wurde bisher nie angewandt. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat mit ihrer Arbeit seit 2019 die Debatte um Wohnraum in Deutschland entscheidend angestoßen. Die Unterschriftensammlung, die zu dem Volksbegehren führte, mobilisierte über 2.000 Aktive und stellte einen Höhepunkt im Kampf gegen hohe Mieten und Verdrängung dar.
In dieser aufgeheizten Atmosphäre bleibt abzuwarten, wie sich die politische Landschaft in Berlin und darüber hinaus entwickeln wird. Die Forderungen nach einem gerechteren Wohnungsmarkt werden weiterhin laut und der Druck auf die Politik wächst. Der Kampf um bezahlbaren Wohnraum geht weiter, und es ist klar, dass die Diskussion über Vergesellschaftungen ein zentraler Bestandteil davon bleibt.
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