Die Berliner Wohnungsdebatte nimmt immer skurrilere Züge an. Ganz vorne mit dabei: Bundeskanzler Friedrich Merz von der CDU, der jüngst verkündete, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen im Bundeskabinett fertig sei. Ein großes Thema, das die Gemüter erhitzt, denn im Raum steht Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen grundsätzlich ermöglicht – und genau das möchte die Bundesregierung nicht außer Kraft setzen. Merz spricht von einer „hochgradig irritierenden“ Diskussion, die das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland gefährde. Ein Punkt, den er vehement anprangert.

Die Koalitionsgespräche sind jedenfalls noch nicht zu Ende, und die Frage, ob im Falle einer Enteignung 100 oder 80 Prozent des Verkehrswerts entschädigt werden, ist nach wie vor offen. Die Union will 100 Prozent, während die SPD für 80 Prozent plädiert. Ein wirklich heißes Eisen. Im Hintergrund brodeln die Pläne von Linken, Grünen und SPD, die in Sondierungen vereinbart haben, dass Wohnungsbestände privater Immobilienkonzerne mit mehr als 10.000 Einheiten in gemeinwirtschaftliches Eigentum überführt werden sollen. Das betrifft rund 160.000 Wohnungen, wobei neuere Wohnungen, die nach 2021 gebaut wurden, ausgenommen wären.

Ein heikles Rechtskonzept

Interessant ist die rechtliche Dimension dieser Debatte. Die Vergesellschaftung, um die es hier geht, ist nicht mit der klassischen Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes zu verwechseln. Laut Expertenmeinungen ist Artikel 15 seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes noch nie angewandt worden, und die Rechtsprechung dazu ist eher dünn gesät. Der Berliner Volksentscheid von 2021 hatte die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen gefordert, doch es steht ein Rahmengesetz in der Pipeline, das erst ab 2028 gelten soll. Ein konkreter Gesetzentwurf bleibt aus und hängt von der künftigen Berliner Regierungskoalition ab.

Die Eckpunkte des Volksentscheids sehen vor, dass Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen betroffen wären. Eine neue Anstalt öffentlichen Rechts soll die verwalteten Wohnungen gemeinwirtschaftlich und nicht profitorientiert führen. Klingt nach einer großen Herausforderung! Die Entschädigungen sollen übrigens deutlich unter dem Verkehrswert liegen. Ein heikles Thema, das viele Fragen aufwirft: Wie viel ist angemessen? Und sind die geplanten Schritte wirklich das Mittel der Wahl, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?

Der Einfluss der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat in dieser Sache auch schon den ersten Schritt unternommen. Im Juli 2026 kündigte sie an, ein Bundesgesetz zur Verhinderung oder Begrenzung landesrechtlicher Vergesellschaftungen zu prüfen. Das könnte weitreichende Folgen haben, denn die Vergesellschaftungen fallen unter die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes. Wenn der Bund tätig wird, könnte das landesrechtliche Regelungen blockieren. Das hätte immense Auswirkungen auf die Investitionsbedingungen, Kapitalverteilung und Finanzierungskonditionen auf bundesweiter Ebene.

Die Debatte um die Vergesellschaftung ist auch ein Spiegelbild der angespannten Wohnsituation in Berlin. Der durchschnittliche Mietpreis ist seit 2016 um satte 70 Prozent gestiegen, während die Löhne nicht im gleichen Maße mitgezogen haben. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ hat mit ihrem Volksentscheid 2021 bereits fast 60 Prozent Zustimmung erhalten – ein klares Zeichen des Unmuts der Bürger. Der Senat hat daraufhin eine Expertenkommission eingesetzt, die eine Vergesellschaftung rechtlich für möglich hält. Doch es bleibt abzuwarten, wie das Ganze ausgeht.

Ein weiteres Thema, das Merz ansprach, war die Expo 2035 in Berlin. Er wurde von der IHK gefragt, ob er unabhängig von der politischen Konstellation diese Idee unterstützen würde. Merz deutete an, dass die Unterstützung nicht ganz unabhängig von der politischen Ausrichtung betrachtet werden kann. Ein undurchsichtiger Bereich, in dem die Zukunft der Stadt auf dem Spiel steht. Was bleibt, ist die Frage, ob Berlin ein überzeugendes Konzept präsentieren kann, das die Unterstützung der Bundesregierung findet. Die Zeit wird zeigen, wie sich die Dinge entwickeln und welche Kompromisse letztlich gefunden werden.