In Spandau, einem der lebhaftesten Bezirke Berlins, hat das Ordnungsamt ein Auge auf die kleinen Dinge – oder besser gesagt, die kleinen Zigarettenkippen. Man könnte denken, dass das Wegwerfen einer Kippe keine große Sache ist, aber hier wird es ernst: Ein Bußgeld von bis zu 250 Euro kann fällig werden, wenn man seine Zigarettenkippe einfach auf den Boden wirft. Das klingt nach einem scharfen Kurs, den die Stadt eingeschlagen hat, um der Umweltverschmutzung den Kampf anzusagen.

Im vergangenen Jahr hat das Ordnungsamt in Spandau gleich 144 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen dieser kleinen Übeltäter eingeleitet. Ein gezielter Schwerpunkteinsatz im Herbst 2025 hat dabei ordentlich Schwung in die Sache gebracht. Um das Ganze auf den Punkt zu bringen: Die Verwarnungsgelder beliefen sich auf insgesamt 2.900 Euro, während die Bußgelder bei 3.100 Euro lagen. Im Vergleich zu den drei Jahren vor 2025, als im Schnitt nur zwölf Verfahren pro Jahr eingeleitet wurden, ist das eine wahre Explosion der Aktivitäten – eine Verzehnfachung, um genau zu sein.

Ein Auge auf die Ordnung

Besonders gravierende Verstöße, wie das gleichzeitige Wegwerfen vieler Kippen oder das Vermüllen sensibler Orte wie Spielplätze oder Schulen, werden schärfer geahndet. Man könnte sich fragen, ob die Leute sich nicht einfach keinen Kopf um die Umwelt machen – aber vielleicht ist es auch nur eine Frage der Gewohnheit? In Spandau scheint sich jedenfalls etwas zu bewegen. Mit insgesamt 26.000 Euro, die durch Müll-Anzeigen eingenommen wurden, kann man schon von einer gewissen Erfolgsgeschichte sprechen. Zum Vergleich: Im Nachbarbezirk Charlottenburg-Wilmersdorf waren es nur 8.700 Euro. Da fragt man sich, wie viel Potenzial noch in der Nachbarschaft steckt!

Die rechtlichen Grundlagen sind klar geregelt. Ordnungswidrigkeiten, wie das Wegwerfen von Zigarettenkippen, fallen unter das allgemeine Umweltrecht. Diese Verstöße können mit Bußgeldern bestraft werden, während schwerwiegendere Umweltstraftaten sogar mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden können. Bußgelder müssen dabei immer verhältnismäßig sein, und die zuständige Behörde legt sie in einem Bußgeldbescheid fest. Und ja, auch juristische Personen können zur Kasse gebeten werden – besonders, wenn es um höhere Bußgelder geht.

Die Verantwortung der Bürger

Das Umweltbundesamt hat die Entwicklung von Umweltstraftaten seit 1978 dokumentiert. In den letzten Jahren gab es immer wieder Diskussionen darüber, wie man die Öffentlichkeit sensibilisieren kann. Die Länder sind für die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeiten zuständig, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickeln wird. Letztendlich sind es die Bürger, die durch ihr Verhalten zur Sauberkeit in den Straßen beitragen können. Ein bisschen mehr Achtsamkeit könnte da nicht schaden!

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Ob die zahlreichen Verfahren und die hohen Bußgelder schließlich auch zu einem Umdenken in der Bevölkerung führen, bleibt abzuwarten. Aber eines ist sicher: In Spandau wird jetzt nicht mehr nur geraucht – hier wird auch aufgeräumt!

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