Heute ist der 7.05.2026 und in Reinickendorf geht es mal wieder um ein Thema, das den Puls der Stadt höherschlagen lässt: Volksentscheide. Berlin hat sich in den letzten Jahren als echter Vorreiter der direkten Demokratie etabliert. Der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ hat nicht nur Wellen geschlagen, sondern auch eine hohe Zustimmung von rund 60 Prozent erhalten. Das ist schon eine Ansage! Im Vergleich zu anderen Bundesländern liegt Berlin mit acht Volksentscheiden (1946-2025) ganz vorne, nur Hamburg hat mit neun ein wenig die Nase vorn. Und während sich in neun Bundesländern noch kein einziges Mal die Bürgerinnen direkt äußern konnten, zeigt Berlin, wie man es richtig macht.
Insgesamt gab es bundesweit 28 Volksentscheide, und Berlin hat in den letzten zehn Jahren 13 Volksinitiativen ins Leben gerufen. Klar, der Druck ist hoch. Hier wird nicht nur geredet, sondern auch gehandelt. Der aktuelle Fokus liegt auf den Volksbegehren „Berlin werbefrei“ und „Berlin autofrei“. Die Frist zur Unterschriftensammlung läuft bald ab. Hier müssen 175.000 Unterschriften gesammelt werden, und die Zeit drängt – bis Freitag! Ein echter Wettlauf gegen die Zeit.
Das Vergesellschaftungsgesetz und seine Herausforderungen
Und was ist mit dem Vergesellschaftungsgesetz? Der Senat hat sich entschieden, ein eigenes Gesetz zu schreiben, um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen rechtlich zu regeln. Diese Entscheidung ist nicht ohne Herausforderungen. Der Senat hat bisherige Fortschritte blockiert, was die Sache natürlich nicht einfacher macht. Eine erste Fassung des Gesetzes wurde immerhin veröffentlicht. Die rechtlichen Fragen zu Entschädigung und operativer Umsetzung sind geklärt, und dafür hat man mit einer renommierten Kanzlei und einem wissenschaftlichen Beirat zusammengearbeitet. Man möchte ja schließlich alles richtig machen!
Was mich dabei besonders fasziniert: Artikel 15 des Grundgesetzes wird hier erstmals in diesem Kontext angewendet. Das ist ein ganz neuer Ansatz! Es wird fachliches Feedback zur ersten Fassung eingeholt, bevor alles finalisiert wird. Die Absicht, das Vergesellschaftungsgesetz als Volksbegehren einzubringen, zeigt, dass die Initiatoren hartnäckig bleiben. Es scheint, als wäre die Bürgerbeteiligung hier keineswegs ein vorübergehender Trend, sondern eine feste Größe in der politischen Landschaft Berlins.
Die Rolle von „Mehr Demokratie“
Eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielt auch der Verein „Mehr Demokratie“, der mit rund 11.000 Mitgliedern eine starke Stimme hat. Über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert sich der Verein und setzt sich leidenschaftlich für mehr direkte Demokratie ein. Das Engagement der Bürgerinnen wird hier großgeschrieben, und in Zeiten, in denen viele das Gefühl haben, von der Politik nicht mehr gehört zu werden, sind solche Initiativen umso wichtiger.
Man fragt sich, was als Nächstes kommt. Vielleicht kommt bald der Tag, an dem die Bürgerinnen nicht nur über die Vergesellschaftung von Wohnraum, sondern auch über die Gestaltung der Stadt und ihrer Lebensräume entscheiden. Die Berlinerinnen sind bereit für Veränderungen, und die Volksentscheide sind ein Zeichen dafür, dass sie die Zügel in die eigene Hand nehmen wollen. Es bleibt spannend, und ich bin gespannt, wie sich das alles entwickeln wird!