Heute ist der 22.10.2026, ein Tag, an dem sich in Reinickendorf die Gemüter um die Freiberger Lebensmittel GmbH erhitzen. Ein Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wurde beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt eingereicht. Die antragstellende Person möchte wissen, wann die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden haben und ob dabei Beanstandungen festgestellt wurden. Das klingt nach einem spannenden Fall – schließlich geht es um unsere Lebensmittel, die wir täglich konsumieren. Wer möchte da nicht wissen, was hinter den Kulissen der Lebensmittelproduktion passiert?

Die Freiberger Lebensmittel GmbH, ansässig am Zerpenschleuser Ring 1 in Berlin, steht also im Fokus. Die Anfragen beziehen sich konkret auf unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs oder anderen Hygienevorschriften. Sollte die Behörde wirklich Beanstandungen festgestellt haben, wird die Herausgabe der vollständigen Kontrollberichte gefordert. Das ist ein ganz normaler Prozess – schließlich haben Verbraucher:innen ein Recht auf Information.

Rechte der Verbraucher:innen und das VIG

Das Verbraucherinformationsgesetz, seit 2008 in Kraft, verpflichtet Behörden, auf Anfrage Ergebnisse von Hygiene- und Lebensmittelkontrollen offenzulegen. Das gilt nicht nur für Restaurants oder Bäckereien, sondern auch für große Unternehmen wie die Freiberger Lebensmittel GmbH. Verbraucher:innen können sich also mit einem formlosen Antrag, sei es telefonisch, per E-Mail oder Post, an die zuständige Behörde wenden. Ob das nun ein einfacher Snack beim Imbiss oder ein feines Stück Brot aus der Bäckerei ist, spielt keine Rolle.

Interessanterweise gibt es eine klare Regelung, was die Kosten betrifft. Anfragen, die einen Verwaltungsaufwand von bis zu 250 Euro verursachen, sind in der Regel kostenlos. Und wenn es um Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben geht, kann der Betrag sogar bis zu 1.000 Euro kostenfrei sein! Das ist doch ein Grund zur Freude für alle, die mehr über ihre Nahrungsmittel erfahren möchten. Bei einem maximalen Verwaltungsaufwand von 40 bis 60 Euro pro Arbeitsstunde bleibt das Ganze für die meisten trotzdem erschwinglich.

Die Bedeutung der Anfragen

Was umso spannender ist: Die antragstellende Person hat sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 2019 berufen, das klarstellt, dass der Zugang zu Lebensmittelkontrollen ein Recht der Bürger:innen ist. Das zeigt, wie wichtig Transparenz in der Lebensmittelindustrie ist. Schließlich haben wir alle ein Recht darauf zu wissen, was wir konsumieren. Das betrifft nicht nur Hygiene, sondern auch Gesundheitsrisiken und gesetzliche Abweichungen. Wer möchte schon unwissentlich ein Produkt kaufen, das gesundheitliche Bedenken aufwirft?

Die Aufregung um die Freiberger Lebensmittel GmbH könnte also weitreichende Folgen haben. Sollte die Behörde die Beanstandungen bestätigen, könnte das nicht nur Einfluss auf die Verbraucher:innen haben, sondern auch auf das öffentliche Image des Unternehmens. Die Frage bleibt also: Was wird die Behörde antworten? Das Warten auf die Antwort, aktuell als „Warte auf Antwort“ vermerkt, könnte spannend werden. Und wie es aussieht, wurde die E-Mail auch erfolgreich versendet – ein gutes Zeichen!