Am Freitagnachmittag, genauer gesagt gegen 14:50 Uhr, wurde der idyllische Körnerpark in Neukölln zum Schauplatz eines besorgniserregenden Vorfalls. Polizisten der Brennpunkt- und Präsenzeinheit führten gerade ihre Streife durch den Park, als ihnen zwei Männer am Ausgang zur Wittmannsdorfer Straße ins Auge fielen. Nervös, wie auf der heißen Herdplatte, reagierten sie auf die Beamten. Eine Überprüfung schien unumgänglich.

Der 39-jährige Mann, der als Hauptverdächtiger galt, wurde durchsucht. Die Beamten wurden schnell fündig: Eine geladene und griffbereite Schusswaffe kam ans Licht, versteckt im Hosenbund des Mannes. Dazu noch ein Röhrchen mit mutmaßlichem Kokain – ein Fund, der die Situation mehr als brenzlig machte. Beide Gegenstände wurden umgehend beschlagnahmt. Sein 41-jähriger Begleiter wurde nach der Identitätsfeststellung entlassen, während der 39-Jährige, der sich als illegal in Deutschland aufhielt, die volle Aufmerksamkeit der Behörden auf sich zog.

Rechtliche Konsequenzen

Illegale Schusswaffen sind kein Spaß – sie stehen im krassen Widerspruch zum deutschen Waffengesetz. Das besagt klar, dass der Erwerb, Besitz und das Führen einer Waffe einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Ohne diese Erlaubnis, die in den Paragraphen 2 und 10 des WaffG festgehalten ist, kann es richtig teuer werden. Ein illegaler Besitz, wie in diesem Fall, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen. Zugegeben, das ist kein Zuckerschlecken.

Das Führen einer Waffe, wenn man nicht die nötigen Papiere hat, ist ebenfalls ein Straftatbestand. Die Polizei hat hier schnell gehandelt und den Verdächtigen einem Fachkommissariat für Schusswaffendelikte des Landeskriminalamts überstellt. Am Freitag wurde er schließlich einem Bereitschaftsgericht vorgeführt, das einen Haftbefehl erließ. Die Ermittlungen laufen noch, und man darf gespannt sein, was da noch ans Licht kommt.

Waffenkriminalität in Deutschland

Die Zahlen rund um Waffenkriminalität sind ein heißes Eisen. Laut dem Bundeslagebild Waffenkriminalität, das kürzlich vom Bundeskriminalamt veröffentlicht wurde, gab es im Jahr 2024 zwar einen Rückgang der Verstöße gegen das Waffengesetz um 0,8 % auf 35.511 Fälle. Aber, und das ist ein großes Aber, die konkrete Verwendung von Schusswaffen stieg um 5 % – eine alarmierende Entwicklung. Und nicht nur das: Drohungen mit Schusswaffen nahmen sogar um 6 % zu. Es scheint, als ob die Waffenkriminalität ein schleichendes, aber stetiges Problem darstellt, das nicht ignoriert werden kann.

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Besonders auffällig ist der Anstieg nicht-deutscher Tatverdächtiger, der auf 32,8 % gewachsen ist. Das lässt eine gewisse Besorgnis aufkommen, vor allem wenn man bedenkt, dass der Fokus auf dem Westbalkan als Herkunftsregion illegaler Schusswaffen liegt. In einer Zeit, in der die Gesellschaft mehr Sicherheit verlangt, wird deutlich, dass die Herausforderungen im Bereich der Waffenkriminalität komplex sind und einer differenzierten Betrachtung bedürfen.

Die Erfassung und Regulierung von Waffenbesitz und -handel steht also auf der Agenda. Die Forderung nach einer genaueren statistischen Erhebung und einer differenzierten Betrachtung der Waffenarten und ihrer Herkunft wird immer lauter. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik darauf reagieren wird.

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