Die Luft in Berlin ist mal wieder angespannt, wenn es um das Thema organisierte Kriminalität geht. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) bringt frischen Wind in die Debatte und fordert einen Zugriff auf Steuerdaten, um den Kriminellen das Handwerk zu legen. Ein mutiger Schritt, der zeigt, dass die Stadt nicht bereit ist, tatenlos zuzusehen, während sich Clans und Banden immer weiter ausbreiten. Badenberg betont, dass kriminelles Vermögen nur dann erfolgreich eingezogen werden kann, wenn die Vermögensverhältnisse klar und transparent sind. Doch genau hier gibt es ein Problem: Wichtige Steuerdaten stehen derzeit nicht zur Verfügung, was die Aufklärung von Vermögenswerten unklarer Herkunft erschwert.

Auf der Justizministerkonferenz, die bald in Hamburg stattfindet, wird Badenberg einen Antrag einbringen, um die Verwertung steuerlicher Erkenntnisse zu erleichtern. Gemeinsam mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) soll geprüft werden, wie man rechtlich vorgehen kann, ohne das Steuergeheimnis zu verletzen. Ein heikles Unterfangen, das dennoch notwendig ist. Schließlich soll sich kriminell erworbenes Vermögen für die Täter nicht lohnen. Es ist schon fast frustrierend, dass trotz einer Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 viele Behörden noch immer nicht in der Lage sind, vorläufig „eingefrorenes“ Vermögen einzuziehen.

Ein klarer Fokus auf Geldwäsche

Die Problematik wird auch dadurch verstärkt, dass Steuerdaten in Geldwäsche-Fällen nicht abgefragt werden können. Das führt dazu, dass Ermittlungsbehörden an ihre Grenzen stoßen, während die Organisierte Kriminalität (OK) fleißig weiter ihr Unwesen treibt. Laut einem aktuellen Bericht der Polizei Berlin verursachten OK-Gruppen zuletzt einen Schaden von satten 6,9 Millionen Euro in der Stadt. Das sind keine kleinen Summen! Bislang konnten die Strafverfolgungsbehörden lediglich Vermögenswerte in Höhe von 2,9 Millionen Euro vorläufig sichern.

Badenberg sieht in der Vermögensabschöpfung ein entscheidendes Instrument im Kampf gegen diese Art der Kriminalität. Die selbstständige Einziehung, die das Beschlagnahmen von Vermögenswerten ohne laufendes Strafverfahren erlaubt, wenn ein Gericht überzeugt ist, dass diese aus einer Straftat stammen, könnte hier ein Schlüssel sein. Aber auch die Erkenntnis, dass das Steuergeheimnis oft als Hindernis für die Verwertung steuerlicher Erkenntnisse angesehen wird, muss im Raum stehen. Es ist ein schmaler Grat, auf dem man sich bewegt, und dennoch ist der Wille zur Veränderung da.

Ein Blick auf die organisierte Kriminalität

Das Bundeslagebild „Organisierte Kriminalität“ gibt uns einen tiefen Einblick in die aktuellen Herausforderungen. OK ist mehr als nur ein Begriff; es beschreibt einen komplexen Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die über längere Zeiträume systematisch Straftaten begehen. Diese Straftaten sind häufig in gewerbliche oder geschäftsähnliche Strukturen eingebettet und nutzen Gewalt oder Einschüchterungsmittel. Die Schwerpunkte liegen oft im Rauschgifthandel oder in der Wirtschafts- und Eigentumskriminalität. Besonders besorgniserregend: Viele dieser Verfahren haben Bezüge ins Ausland, was die internationale Dimension der Organisierten Kriminalität verdeutlicht.

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Mit einer zunehmend kryptierten Telekommunikation wird die Planung und Durchführung schwerster Straftaten zusätzlich erschwert. Es ist ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Kriminellen, die immer raffinierter werden. In diesem Kontext erscheint die Forderung nach einem Zugriff auf Steuerdaten nicht nur sinnvoll, sondern geradezu notwendig. Der Kampf gegen die OK ist herausfordernd, aber die Entschlossenheit, ihn zu führen, ist ungebrochen.