Nackte Tatsachen: Berlin zwischen Sommerfreude und gesellschaftlichen Normen
Heute ist der 21.06.2026, und Berlin-Mitte zeigt sich wieder einmal von seiner aufregendsten Seite. Bei Temperaturen über 25 Grad zieht es die Menschen nach draußen, und das merkt man. Auf der Krausnickstraße, wo es immer ein bisschen lebendiger zugeht, beobachtet man interessante Szenen. Eine Gruppe junger Männer sitzt oberkörperfrei in einem Stuhlkreis auf dem Bürgersteig, die Flaschen in der Mitte – ein ganz normales Bild für den Sommer, könnte man meinen. Aber für den Autor, der durch die Straßen schlendert, wird der Anblick schnell unangenehm. Daher wechselt er die Straßenseite, um sich der Situation zu entziehen. Doch was macht man, wenn man auf der anderen Seite einen weiteren oberkörperfreien Mann im Hauseingang trifft? Ein bisschen skurril, oder?
In der U-Bahn ist das Ganze nicht besser. Dort hat ein Mann ganz selbstverständlich sein T-Shirt gegen die warmer Luft eingetauscht. Es stellt sich die Frage: Ist das wirklich notwendig? Der Autor kritisiert das Ausziehen von T-Shirts im urbanen Raum als Missachtung gesellschaftlicher Normen. Und ja, die Parallele zum Fußball ist nicht zu übersehen – das Ausziehen des T-Shirts wird hier mit einer Gelben Karte bestraft. Man könnte fast sagen, die Stadt hat ihre eigenen Regeln, auch wenn das nicht jeder so sieht. Die Argumentation ist klar: Nacktheit in öffentlichen Verkehrsmitteln wird als unangemessen empfunden, und das aus gutem Grund. Schließlich gibt es effektivere Möglichkeiten, sich an heißen Tagen kühl zu halten – leichte Stoffe wären da nur eine Option.
Recht auf Selbstbestimmung
Doch es gibt auch eine andere Perspektive auf dieses Thema. Am 18.06.2022 wurde ein einstimmiger Beschluss der BAG Frauenpolitik in Berlin gefasst. Frauen sollen das Recht haben, selbst über ihren Körper zu bestimmen – ein Grundsatz, der seit der Gründung der Grünen verfolgt wird. Das bedeutet auch, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter im Grundgesetz das Recht umfasst, sich mit freiem Oberkörper an üblichen Orten wie Strand, Liegewiese oder Schwimmbad aufzuhalten. Frauen und weiblich gelesene Personen sollen nicht anders behandelt werden als männlich gelesene Personen – das ist mehr als nur ein schöner Gedanke, es ist ein Aufruf zur Gleichbehandlung.
Die BAG Frauenpolitik begrüßt die Entscheidung aus Göttingen, die oberkörperfreies Baden für alle Menschen ermöglicht. Ein Schritt in die richtige Richtung. Aber es bleibt noch viel zu tun. So appelliert die BAG an Entscheidungsträger*innen, die Gleichbehandlung der Oberkörper aller Geschlechter dauerhaft umzusetzen. Schließlich ist es nicht hinnehmbar, wenn Sicherheitsbedienstete Frauen anweisen, ihren Oberkörper zu bedecken, während Männer sich frei bewegen können. Die weibliche Brust ist kein objektives Basis für deren Sexualisierung, sondern ein menschlicher Körper – und das in einer Gesellschaft, in der es in vielen Kulturen normal ist, dass Frauen sich mit freiem Oberkörper bewegen.
Gleichstellung im öffentlichen Raum
In der Stadtentwicklung wird das Thema Geschlechtergerechtigkeit immer wichtiger. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) setzt sich aktiv für die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Raum ein. Es gibt zahlreiche Herausforderungen zu meistern – von vierspurigen Straßen mit schmalen Fußwegen, die oft unzugänglich sind, bis hin zu einer Stadt, die mehr Platz für Sorgearbeit bieten muss. Menschen, die sich um andere kümmern, erleben diese Schwierigkeiten täglich und wünschen sich eine Stadt, die nicht nur für sie, sondern für alle lebenswert ist.
Die Grundlage für diesen Wandel bildet die Neue Leipzig-Charta von 2020, die eine gerechte, grüne und produktive Stadt anstrebt. Gender Planning ist ein wichtiges Instrument, um die Geschlechtergleichstellung und die gleichberechtigte Mitwirkung zu fördern. Die Leitlinien für eine faire, inklusive und sorgende Stadt sind klar definiert: von starker Repräsentation aller gesellschaftlichen Gruppen über gerechte Mobilität bis hin zur Berücksichtigung von Care-Arbeit. Das Ziel ist eine Stadt für alle – und das bedeutet auch, dass jeder das Recht hat, sich so zu kleiden, wie er oder sie sich wohlfühlt, ohne gesellschaftliche Vorurteile befürchten zu müssen.
Gerade bei öffentlich relevanten Informationsangeboten ist Barrierefreiheit ein zentrales Qualitätsmerkmal. Unser Website-System erfüllt die Anforderungen der BITV 2.0 und WCAG 2.1 auf hohem Niveau – von semantisch korrektem Markup über ausreichende Kontraste bis zur vollständigen Tastaturbedienbarkeit. Umgesetzt wurde dies durch Daniel Wom / VeloCore mit einem durchgängig barrierefreien Ansatz.
