In den Maxgärten im Berliner Wedding brodelt es gewaltig. Die Mieterinnen und Mieter sind alles andere als erfreut über die jüngst angekündigte Mieterhöhung, und das aus gutem Grund. Rund 180 Mietparteien wohnen hier, und schätzungsweise die Hälfte hat bereits Härtefallanträge an die Hausverwaltung Comood GmbH geschickt. Die Sorgenfalten sind tief, und viele schlafen nachts unruhig – nicht zuletzt wegen der drohenden Auszüge ab Sommer 2027. Das Schicksal einiger Mieter hängt am seidenen Faden, da sie die angekündigten Mehrkosten durch die geplanten Modernisierungen nicht stemmen können.
Die betroffenen Adressen sind klar umrissen: Reinickendorfer Straße 81 und 83 bis 87 sowie Maxstraße 4 a bis i und k bis m. In der Verantwortung steht die luxemburgische Firma T2G PropCo 1 Sàrl, die mit einer Sanierung und Modernisierung des Bestandsgebäudes für satte 7,5 Millionen Euro aufwartet. Diese Kosten sollen anteilig auf die Mieter umgelegt werden, was die Frage aufwirft: Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Die Ungewissheit darüber schwebt wie ein Damoklesschwert über den Mietparteien, während die Hausverwaltung auf mehrere Anfragen einfach nicht reagiert hat.
Mieter im Widerstand
Ein Großteil der Mietenden hat nicht nur aus Existenzangst, sondern auch aus einer Art innerem Aufbegehren Härtefallanträge eingereicht. Die Mieterin Miriam G. spricht von „schlaflosen Nächten“ und einer ständigen finanziellen Belastung. Ihre Nachbarin Yasmin T. sieht sich schon bald gezwungen, ihre Wohnung aufzugeben, sollte die Mieterhöhung tatsächlich durchgesetzt werden. Die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen hat beim Bezirksamt bereits für Verwirrung gesorgt: Während die beantragten Maßnahmen abgelehnt wurden, ist die Notwendigkeit der energetischen Sanierung unbestritten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Mieterhöhungen sind festgelegt, etwa im § 559 BGB, der besagt, dass Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen nach Modernisierungen die Miete erhöhen dürfen. Das klingt einfach, wird jedoch durch zahlreiche Vorschriften kompliziert. Die Mieterhöhungen dürfen gemäß den Kappungsgrenzen maximal 8 Prozent der ansetzbaren Kosten betragen. Bei Mieten unter 7 Euro pro Quadratmeter dürfen es sogar nur 2 Euro innerhalb von sechs Jahren sein. Und das ist noch nicht alles – auch die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen in der Lage sein, nachweisbare und dauerhafte Einsparungen bei Energieverbrauch zu erzielen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Eine Modernisierungsankündigung muss in Textform erfolgen, mindestens drei Monate vor Baubeginn, und sie muss alle relevanten Informationen enthalten. Das heißt, die Mieter müssen über Art, Beginn, Dauer und mögliche Mieterhöhung im Detail informiert werden. Oftmals kommt es hier zu Missverständnissen, die für die Mieter nachteilig sein können. So können sie unter Umständen auch einen Härteeinwand geltend machen oder sogar von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Maßnahmen sie übermäßig belasten.
Ein Beispiel für energetische Modernisierungen wären der Einbau von Isolierglasfenstern oder eine Verbesserung der Wärmedämmung. Doch Vorsicht: Instandhaltungsarbeiten, wie der Austausch defekter Fenster, zählen nicht als Modernisierung und dürfen nicht zur Mieterhöhung führen. Der Berliner Mietendeckel und die entsprechenden Kappungsgrenzen sollen Mieter vor übermäßigen Erhöhungen schützen – aber wie effektiv ist dieser Schutz wirklich?
Ein Aufruf zur Solidarität
Die Mieter planen eine Kundgebung und suchen den Austausch mit anderen Initiativen in Kreuzberg und Neukölln. Sie möchten ihrem Recht auf bezahlbaren Wohnraum Nachdruck verleihen und sich gemeinsam gegen die drohenden Mieterhöhungen zur Wehr setzen. Die Emotionen kochen hoch, und der Einsatz für eine gerechte Mietpolitik ist der Antrieb für viele. Die Frage bleibt: Wie weit wird dieser Widerstand tragen? Die Mieter in den Maxgärten sind entschlossen, für ihr Zuhause zu kämpfen.