Enteignung oder Experiment? Berlins Weg zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände
In Berlin tut sich was – und das nicht immer zum Besten. Die Linkspartei hat sich in den Kopf gesetzt, große Wohnungsbaukonzerne zu enteignen, um die Mieten zu drücken. Für viele ist das eine revolutionäre Idee, für andere ein gewagtes Experiment. Klar ist: Diese Enteignung würde einen heftigen Eingriff in den Wohnungsmarkt bedeuten. Private Eigentümer müssten ihre Bestände an den Staat abgeben – und zwar gegen eine politisch festgelegte Entschädigung. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Berlin müsste Milliarden an öffentlichen Mitteln mobilisieren und könnte sich auf erhebliche rechtliche Probleme einstellen.
Doch damit nicht genug. Der Eigentümerwechsel allein verbessert nicht den baulichen Zustand der maroden Immobilien, die die Stadt übernehmen würde. Es könnte sogar sein, dass Berlin in die Verantwortung für viele sanierungsbedürftige Gebäude gedrängt wird. Tatsächlich geht es um eine Summe, die viele von uns nicht einmal in ihren kühnsten Träumen erahnen können: Rund 36 Milliarden Euro soll eine Entschädigung kosten, basierend auf dem Verkehrswert. Jährliche Zuschüsse von bis zu einer Milliarde Euro in den ersten zehn Jahren kommen noch oben drauf. Um das ins Verhältnis zu setzen: Der aktuelle Jahreshaushalt von Berlin liegt bei etwa 45 Milliarden Euro. Die Kosten für die Vergesellschaftung wären also mehr als sechsmal so hoch wie die Schulbauoffensive, die mit rund 5,5 Milliarden Euro veranschlagt ist.
Stagnation im politischen Verfahren
Das politische Verfahren zum Rahmengesetz hat sich derzeit festgefahren. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ bereitet einen Antrag auf ein Volksbegehren vor, um einen rechtlich bindenden Volksentscheid zu ermöglichen. Das klingt nach viel Arbeit – und das ist es auch. Die Initiative hat nach dem offiziellen Start nur sechs Monate Zeit, um mindestens 20.000 Unterschriften zu sammeln. Die anschließende Hauptphase des Volksbegehrens hat eine Frist von vier Monaten. Das bedeutet, dass die gesamte Sache sich bis nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2026 hinziehen könnte. Ja, das dauert!
In den politischen Runden wird hin und her diskutiert: Union und SPD haben im Koalitionsausschuss beschlossen, dass eine Vergesellschaftung großer privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene künftig per Bundesgesetz ausgeschlossen werden soll. Die Begründung? Man will den privaten Wohnungsbau nicht gefährden. Ein doppeltes Spiel, könnte man sagen. Während die Stadt versucht, die Mieten zu kontrollieren, wird gleichzeitig das Handwerk gelegt, um zukünftige Maßnahmen zu unterbinden.
Rechtliche Grauzone
Ein weiteres spannendes Thema ist die rechtliche Lage. Es geht nicht um eine Enteignung im klassischen Sinne, sondern um eine Vergesellschaftung gemäß Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser Artikel erlaubt es, „Grund und Boden“ in Gemeineigentum zu überführen, was die Sache etwas komplizierter macht. Juristen sind sich uneinig darüber, ob das Ganze verfassungsrechtlich zulässig ist. Die Frage der Verhältnismäßigkeit wird ein zentraler Streitpunkt sein. Der Staat darf nicht härter in die Rechte von Eigentümern eingreifen, als unbedingt nötig. Die Expertenkommission des Berliner Senats hat jedoch mehrheitlich festgestellt, dass eine Vergesellschaftung möglich sei. Aber wie gesagt, das ist ein rechtliches Neuland.
Die Initiative sieht vor, private Wohnungsbestände in eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zu überführen, die von einem Rätesystem geleitet werden soll. Das klingt nach einer interessanten Lösung, aber die Umsetzung wird sicherlich ihre Tücken haben. Der Gesetzentwurf der Initiative möchte pro Wohnung etwa 40 bis 60 Prozent des Verkehrswerts zahlen – und das über einen Zeitraum von 100 Jahren aus den Mieteinnahmen finanzieren. Ob das funktioniert? Wer weiß das schon. Die Entschädigungsfrage bleibt umstritten und wird vermutlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müssen.
Während die Mieten in Berlin trotz Mietpreisbremse seit 2016 um 70 Prozent gestiegen sind, hat die Initiative bereits 2021 bei einem Volksentscheid eine Mehrheit für die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne erzielt. Man könnte sagen, die Leute haben genug von den stetig steigenden Preisen und dem Gefühl, in ihrer eigenen Stadt nicht mehr wohnen zu können. Die Expertenkommission, die der Senat einsetzte, kam zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung rechtlich möglich sei, was die Diskussion weiter anheizt. Und die Frage bleibt: Wie wird Berlin in der Zukunft wohnen? Ein spannendes, aber auch heikles Thema.
