In Brandenburg bahnt sich ein rechtlicher Sturm an. Es ist nicht zu fassen, aber die Landesregierung hat sich entschieden, keine Entlastung bei der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen zu gewähren. Wirtschaftsministerin Martina Klement (CSU) hat dies in einer Antwort auf eine Anfrage der BSW-Landtagsfraktion klipp und klar bekräftigt. Die Begründung? Die rechtlichen Grundlagen scheinen für die Regierung in Ordnung zu sein, und nur in 76 Fällen gibt es überhaupt noch offene Verfahren. Das macht natürlich vielen Unternehmern vor Ort Sorgen – denn die Rückforderungen stehen im Raum, und das nicht ohne Grund.

Die Soforthilfe, die ursprünglich dazu gedacht war, akute Liquiditätsengpässe zu überbrücken und die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen zu sichern, wird nun in einem anderen Licht betrachtet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Unternehmer die bewilligten Hilfen zurückzahlen müssen, wenn sie keinen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass hatten. Ja, genau – das Urteil fiel am Mittwoch und sorgt für ordentlich Gesprächsstoff. Unternehmer, die Ende März 2020 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge auf Soforthilfe gestellt hatten, sehen sich nun mit Rückforderungen konfrontiert.

Der Weg der Klagen

Es ist schon fast tragisch. Die Klagen gegen die Rückforderungen sind so vielfältig wie die Unternehmer selbst. Einige hatten 9.000 Euro, andere sogar 30.000 Euro beantragt. Das Oberverwaltungsgericht hat in einer Überprüfung Anfang 2022 festgestellt, dass die prognostizierten Liquiditätsengpässe nicht eingetreten sind. Ein echtes Dilemma für die Betroffenen, denn die Klagen richteten sich gegen die Widerrufs- und Rückforderungsbescheide. In erster Instanz gab es noch unterschiedliche Urteile: Das Verwaltungsgericht Cottbus gab den Klagen statt, während das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) sie abwies. Doch das OVG bestätigte die Entscheidung aus Frankfurt und hob die Urteile aus Cottbus auf. Ein Schachzug, der die Hoffnung vieler Unternehmer auf eine milde Hand der Behörden zunichte macht.

Die Förderrichtlinien waren in ihrer Formulierung oft unklar und die Verwaltungspraxis uneinheitlich. Das führt dazu, dass Tausende Unternehmen nun Rückforderungsbescheide erhalten, ohne genau zu wissen, wie sie sich wehren können. Der Bescheid wies darauf hin, dass die Mittel für diejenigen gedacht waren, die durch die Coronakrise in ihrer Existenz bedroht waren. Aber wer entscheidet, was existenzbedrohend ist? Ist das nicht ein bisschen willkürlich? Politische Äußerungen, dass die Soforthilfe nicht zurückgezahlt werden müsse, ändern nichts an der rechtlichen Situation. Und das OVG ließ keine Revision zu, was bedeutet, dass die betroffenen Unternehmer nur beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegen können.

Rechtsbehelfe und Handlungsempfehlungen

Das ist wirklich eine heiße Nummer. Rückforderungsbescheide können zwar rechtlich angefochten werden, aber die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Die Fristen sind oft kurz, und ein Versäumnis führt zur Bestandskraft des Bescheids. In Brandenburg muss Widerspruch oder Klage in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eingelegt werden. Das ist nicht gerade viel Zeit, um sich zu informieren und rechtlichen Rat einzuholen. Klar, die Behörden prüfen nachträglich die Fördervoraussetzungen, aber das ist für viele Unternehmer, die sich auf die Hilfe verlassen haben, ein schockierender Rückschlag.

Es gibt einige zentrale Angriffspunkte gegen diese Rückforderungen. Verjährung ist einer davon – der Rückforderungsanspruch unterliegt einer dreijährigen Regelverjährungsfrist. Auch unklare Zweckbestimmungen und Verfahrensfehler können zur Aufhebung des Bescheids führen. Aber allen voran sollten Unternehmer sofort die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids prüfen und sich fachkundigen Rat durch einen spezialisierten Rechtsanwalt einholen. Schließlich haben Widerspruch und Klage in der Regel aufschiebende Wirkung, was ihnen etwas Zeit verschaffen kann.

Die Rückforderungswelle trifft viele Unternehmen unerwartet. In einer Zeit, in der jeder Euro zählt, ist es nicht leicht, mit solchen Nachrichten umzugehen. Die Rechtsentwicklung bleibt dynamisch, und neue Gerichtsentscheidungen könnten bald Licht ins Dunkel bringen. Bis dahin bleibt nur, die Nerven zu behalten und genau zu schauen, wie man sich rechtlich absichern kann.

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