Streit um das Bauvorhaben „Urbane Mitte“: Gericht weist Klage gegen Kritiker zurück
Der Streit um das Bauvorhaben „Urbane Mitte“ in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg geht in die nächste Runde. Das Landgericht Berlin hat zum zweiten Mal eine Klage gegen Kritiker des Projekts abgewiesen. Der Aktivist Matthias Bauer, der in der Arbeitsgemeinschaft Gleisdreieck aktiv ist, hatte bereits im Oktober 2025 einen Erfolg vor Gericht gefeiert, als eine Unterlassungsklage gegen ihn zurückgewiesen wurde. Diesmal richtet sich die Klage gegen die gesamte Arbeitsgemeinschaft, die in einem Flugblatt und einem Blogartikel im vergangenen Jahr auf Missstände aufmerksam machte.
In diesen Äußerungen kritisierten Bauer und seine Mitstreiter unter anderem die Missachtung des Denkmalschutzes am U-Bahnhof Gleisdreieck und am Postbahnhof sowie Verstöße gegen den Natur- und Artenschutz. Der Investor, die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. aus Luxemburg, reagierte darauf mit rechtlichen Schritten. Ein besonderes Augenmerk galt auch einer Aussage, die Bausenator Christian Gaebler (SPD) betraf. Gaebler hatte gewarnt: Sollte die Bebauung abgelehnt werden, könnte ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 150 Millionen Euro drohen. Daraufhin wurde in einem Blogartikel erwähnt, dass der Investor offenbar einen „immensen Spekulationsgewinn von über 2000 Prozent“ anstrebe.
Gerichtliche Auseinandersetzungen und Bürgerinitiativen
Die Antwort des Investors auf diese provokante Zahl war interessant – er erklärte nämlich, diese Angabe sei übertrieben, da die Ausgaben der Investoren nicht berücksichtigt worden seien. Doch das Gericht wies diesen Einwand zurück und bestätigte die Kritik der Aktivisten. Diese sind nicht nur gegen die Hochhauspläne aktiv, sondern sammeln auch Informationen, erstellen Gutachten und informieren die Öffentlichkeit. Immerhin hat die BVV Friedrichshain-Kreuzberg 2024 erstmals ihre jahrelange Unterstützung für das Projekt aufgegeben. Ein Zeichen, dass die Bürgerstimmen nicht ignoriert werden können.
Im Februar 2025 klagte der Luxemburger Fonds gegen Matthias Bauer und Norbert Rheinlaender, den Vorsitzenden der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck. Die Klage zielt darauf ab, öffentliche Kritik an den geplanten Hochhäusern zu unterbinden. Bei einem Erfolg könnte das nicht nur Unterlassung, sondern auch Geldstrafen bis zu 250.000 Euro nach sich ziehen oder sogar Haftstrafen von bis zu sechs Monaten. Ein harter Schlag gegen die Meinungsfreiheit, wie Kritiker des Projektes betonen.
Der Widerstand bleibt stark
Die Bürgerinitiative und Bauer selbst lassen sich jedoch nicht einschüchtern. Sie haben bereits umfangreiche Stellungnahmen abgegeben und sich auf Fakten und Gutachten berufen. Ein Gerichtstermin wird frühestens im Herbst 2025 erwartet, und die Aktivisten hoffen, dass die langjährige Zusammenarbeit mit der BVV und die Unterstützung der Öffentlichkeit ihre Stimme noch lauter machen werden.
Die Beratungsstelle „NoSLAPP“ hat die Klageverfahren als potenzielle SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) eingestuft. Die BVV hat in einer Resolution die Verfahren als Einschüchterungsversuche verurteilt. Die EU plant für 2024 eine Richtlinie, um solchen Klagen entgegenzuwirken. Die Frage bleibt: Wie viel Macht hat das finanzielle Übergewicht der Investoren wirklich, und sind die Stimmen der Bürger stark genug, um die Baupläne zu stoppen? Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Projekt „Urbane Mitte“ tatsächlich auf der Kippe steht oder ob die Kritiker weiterhin auf verlorenem Posten kämpfen müssen.
