Die politische Landschaft in Berlin ist zurzeit ein heißes Pflaster. Kerstin Wolter, Co-Vorsitzende der Berliner Linken, hat sich entschieden geäußert und die Kampagne gegen ihre Partei scharf kritisiert. Sie weist besonders den Vorwurf zurück, dass eine Regierung unter der Linken das Credo „Nie wieder“ zur Farce machen würde. Für sie ist das eine gefährliche Gleichsetzung mit der nationalsozialistischen Politik. Die Linke, so betont sie, stehe in der Tradition des Antifaschismus und müsse endlich als legitime politische Kraft anerkannt werden. „Die Konservativen sollten akzeptieren, dass wir die Wahl gewonnen haben“, sagt sie mit einem Funkeln in den Augen.

In den Sondierungen mit der SPD und den Grünen hat Wolter eine angespannte Atmosphäre wahrgenommen. Der politische Druck sei ungewöhnlich stark gewesen, nicht zuletzt durch die Einmischung von Bundeskanzler Friedrich Merz. Das Sondierungspapier, so Wolter, sei ein Zeichen für einen politischen Kurswechsel. Es umfasst eine ambitionierte Mietenpolitik, die dringend notwendig ist, um die Alltagsprobleme der Berliner Bevölkerung in den Mittelpunkt zu rücken.

Ein gewagter Schritt

Die Linke hat bei der letzten Wahl 25,7 Prozent der Stimmen erreicht, aber keine absolute Mehrheit. Das bedeutet, dass Kompromisse unvermeidbar sind. Unter anderem soll das Vergesellschaftungsgesetz bis 2028 verabschiedet werden, das erstmals Artikel 15 des Grundgesetzes anwenden würde. „Das ist ein ambitionierter Zeitplan“, erklärt Wolter. Doch sie weiß auch, dass die rechtliche Umsetzung zahlreiche Fragen aufwirft. Das Vorhaben, große Wohnungskonzerne mit insgesamt rund 240.000 Wohnungen in Gemeineigentum zu überführen, ist ein Novum, das in der deutschen Rechtsgeschichte ohne Vergleich dasteht.

Die Vergesellschaftung unterscheidet sich von klassischen Enteignungen, die in Artikel 14 des Grundgesetzes geregelt sind. Artikel 15 erlaubt es, „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel“ zum Zweck der Vergesellschaftung in Gemeineigentum zu überführen. Ein rechtlicher Spagat, der von vielen Experten als heikel eingeschätzt wird. Der Verwaltungsrechtler Ulrich Battis kritisiert die Pläne als rechtswidrig. Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz, die Überführung von 240.000 Wohnungen sei unverhältnismäßig, und zudem verstoße das Vorhaben gegen Europarecht.

Ein schmerzhafter Kompromiss

Wolter spricht von einem besonders schmerzhaften Kompromiss: Die geplante Schwelle von 10.000 Wohnungen pro Konzern. Doch immerhin könnten dadurch knapp 160.000 Wohnungen der Spekulation entzogen werden. „Wir müssen sicherstellen, dass ein Abverkauf durch Konzerne verhindert wird“, betont sie. Dazu ist ein Stichtag geplant, an dem die Bestände der betroffenen Unternehmen erfasst werden sollen. Die Entschädigung für die Vergesellschaftung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden, was angesichts früherer Berechnungen ein eher moderater Ansatz ist.

Wolter hat auch ein offenes Ohr für die Anliegen der verschiedenen Communities in Berlin. Sie fordert einen stärkeren Dialog zwischen den unterschiedlichen Gruppen, insbesondere im Kontext des Nahostkonflikts. „Die Berliner Linke hat eine besondere Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens und den Kampf gegen Antisemitismus“, sagt sie und fügt hinzu, dass dies nicht im Widerspruch zur Verurteilung des Genozids in Gaza stehen muss.

Die Rolle der Abgeordneten

Eine interessante Wendung in Wolters Argumentation bezieht sich auf Abgeordnete wie Vanessa Emde. Sie betont, dass sich die Abgeordneten an das Parteiprogramm halten müssen, und eine zu starke Individualisierung der Mandate der Linken bereits in der Vergangenheit geschadet hat. „Ich will nicht dulden, dass sich dies wiederhole“, erklärt sie mit Nachdruck.

Die Linke muss sich auch auf mögliche Angriffe konservativer Kräfte vorbereiten. Wolter äußert Bedenken, dass angekündigte Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können. Kürzungen bei der Hauptstadtfinanzierung könnten auch staatliche Museen wie das Jüdische Museum betreffen. „Wir müssen gesellschaftliche Auseinandersetzungen offensiver führen“, ruft sie in die Runde.

Die Sondierungen sind bislang von wenigen Personen geführt worden. Wolter kündigt an, dass zahlreiche Beteiligungsformate für Parteimitglieder geplant sind. „Wir müssen sicherstellen, dass die Stimmen aller Mitglieder gehört werden“, sagt sie und betont, dass die Linke eine transparente und inklusive Politik anstrebt.

Ein Ausblick auf die Zukunft

In Berlin wird die Frage der Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände nicht nur in den politischen Sondierungen, sondern auch in der Gesellschaft heiß diskutiert. Eine Umfrage ergab, dass 51 % der Befragten die Überführung großer privater Wohnungsunternehmen gegen Entschädigung ablehnen, während 37 % sie befürworten. Der Wahlerfolg der Linken lässt also nicht unmittelbar auf eine Zustimmung zur Vergesellschaftung schließen. Dennoch ist der Druck auf die Politik groß, Lösungen zu finden.

Die Berliner Expertenkommission hat 2023 festgestellt, dass eine Vergesellschaftung grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich ist, auch wenn die Details noch unklar sind. Die Herausforderungen sind vielfältig – von der Verhältnismäßigkeit und der Höhe der Entschädigung bis hin zu möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Linke steht also vor einer Mammutaufgabe, die nicht nur politische, sondern auch gesellschaftliche Implikationen hat.

In einer Stadt, in der der Wohnungsmarkt so angespannt ist wie in Berlin, bleibt abzuwarten, wie sich die Pläne der Linken konkret auswirken werden. Ob es gelingt, mit der Vergesellschaftung großen Einfluss auf den Wohnungsmarkt zu nehmen oder ob es sich letztlich nur um eine politische Nebelkerze handelt, wird die Zeit zeigen. Eines ist klar: Die Diskussion um die Vergesellschaftung und die soziale Gerechtigkeit bleibt ein zentrales Thema in der Berliner Politik.