Berlin, ein Ort, an dem Geschichte auf Moderne trifft und wo auch die rechtlichen Auseinandersetzungen ihren Platz finden. Ein besonders aufsehenerregender Fall dreht sich um die Deutsche Wohnen, die 2019 von der Berliner Datenschutzbehörde mit einem Bußgeld von satten 14,5 Millionen Euro belegt wurde. Der Vorwurf: Die unrechtmäßige Speicherung von Mieterdaten zwischen Mai 2018 und März 2019. Das hat für einige Aufregung gesorgt, keine Frage.

Doch wie das Leben so spielt, kam es zu einer Wende. Das Berliner Landgericht entschied, dass dieser hohe Betrag nicht gerechtfertigt sei und reduzierte ihn auf 900.000 Euro. Vorsitzender Richter Simon Trost argumentierte, dass der Verstoß milder zu bewerten sei. Man könnte fast meinen, hier wird ein wenig mit dem Maßstab jongliert! Die Behörde hatte gefordert, dass Identitätsnachweise und Zahlungsinformationen nach Begründung des Mietverhältnisses gelöscht werden. Aber anscheinend gab es da einige Nachlässigkeiten, denn in Stichproben wurden 15 Einzelfälle festgestellt.

Der lange Rechtsstreit

Der Rechtsstreit zog sich über Jahre hin. Im Jahr 2021 stellte das Landgericht Berlin das Verfahren ein, da keine verantwortliche Person benannt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Beschwerde ein und das Berliner Kammergericht prüfte den Fall weiter. Ein bemerkenswerter Aspekt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 5. Dezember 2023, dass Bußgelder auch ohne Feststellung einer Ordnungswidrigkeit gegen Unternehmen verhängt werden können. Das klingt fast wie ein neues Kapitel im Lehrbuch für Datenschutzrecht!

Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Bußgeld von 7,3 Millionen Euro, da sie der Ansicht war, dass die Deutsche Wohnen nicht ausreichend um die Löschung der Daten bemüht habe. Im Gegensatz dazu forderte die Deutsche Wohnen einen Freispruch und argumentierte, dass die Daten für steuerrechtliche und geldwäscherechtliche Zwecke notwendig seien. Das Urteil ist zum Zeitpunkt dieser Zeilen noch nicht rechtskräftig – die Spannung bleibt also bestehen.

Die Dimension des Datenschutzes

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die Unternehmen im Umgang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben. Laut der Verordnung können nationale Aufsichtsbehörden Bußgelder für Verstöße verhängen. Diese müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein – ein schmaler Grat, den es zu wandeln gilt! Dabei spielen auch verschiedene Faktoren eine Rolle: die Vorsätzlichkeit des Verstoßes, das Versäumnis zur Schadensminderung und die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

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Besonders gravierende Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens belegt werden. Der Umsatz von Deutsche Wohnen im Jahr 2018 hätte theoretisch ein Bußgeld von bis zu 28 Millionen Euro gerechtfertigt. Das sind Dimensionen, die einem schon fast schwindelig werden können!

Zusätzlich ist nicht zu vergessen, dass Datenschutzprobleme auch bei anderen Wohnungsunternehmen festgestellt wurden. Der Fall Deutsche Wohnen ist damit kein Einzelfall, sondern Teil eines größeren Problems, das viele Unternehmen betrifft – und das ist ja oft so in der großen, bunten Welt der Wirtschaft.