Die Berliner Koalition hat sich auf ihrer Klausurtagung auf eine Überarbeitung des Mobilitätsgesetzes verständigt, die für viele Radfahrer und Verkehrsexperten besorgniserregende Neuerungen mit sich bringt. Zentrale Vorgaben, die die Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs in der Hauptstadt fördern sollten, werden gestrichen. So wird die Vorgabe für gut befahrbare Radwege an Hauptverkehrsstraßen einfach abgeschafft. In Zukunft könnte bei Platzmangel die Breite der Radwege unterschritten oder gar ganz auf Radwege verzichtet werden, wenn in der Nähe geeignete Strecken auf Nebenstraßen vorhanden sind.

Die Mehrheit der Radfahrer in Berlin nutzt jedoch Hauptstraßen für ihre Wege, was die Frage aufwirft, wie sicher und praktikabel diese neuen Regelungen tatsächlich sind. Die Grünen haben die Änderungen als „Radwegestopp 2.0“ kritisiert und warnen vor den möglichen Gefahren für Radfahrer sowie dem Stress, den sie Autofahrern bereiten könnten. Der ADFC Berlin äußerte sich ebenfalls kritisch und stellte fest, dass eine Hauptstraße ohne Radweg niemandem hilft und allen schadet. Diese Bedenken werden von SPD-Verkehrspolitiker Tino Schopf nur bedingt geteilt; er zeigt sich optimistisch, dass Busspuren oder Straßenbahnstrecken eingerichtet werden könnten.

Die Hintergründe des Mobilitätsgesetzes

Das Berliner Mobilitätsgesetz, das am 5. Juli 2018 beschlossen und am 18. Juli 2018 in Kraft trat, verfolgt das Ziel, die Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Es soll eine bequemere, sicherere, zuverlässigere und barrierefreie Fortbewegung ermöglichen. Das Gesetz hat auch die Vision Zero im Blick, die die Anzahl der schwerverletzten und getöteten Unfallopfer minimieren soll. Geplant sind Umbauten von 60 unfallträchtigen Kreuzungen in den nächsten drei Jahren, um die Sicherheit zu erhöhen. In der ursprünglichen Fassung sah das Gesetz auch einen Ausbau eines dichten Radwegenetzes an Hauptstraßen vor, mit Radstreifen, die durch Poller vom Autoverkehr getrennt sind.

Doch die neuen Änderungen setzen diesen Fortschritt unter Druck. Das stadtweite Radverkehrsnetz soll nun bis 2035 hergerichtet werden, anstatt bis 2030. Das Zieljahr 2030 gilt nur noch für das Radvorrangnetz. Zudem wurde die Zielvorgabe zur Entschärfung von mindestens 30 Unfallschwerpunkten ersatzlos gestrichen, und die systematische Erfassung von Bürgermeldungen über Mängel an Radwegen wird abgeschafft. Das Register wird sich künftig nur auf selbst ermittelte Mängel und Meldungen aus den Bezirken beschränken.

Der Ausblick für die Zukunft

Die Umgestaltung des Mobilitätsgesetzes könnte weitreichende Auswirkungen auf die Verkehrsinfrastruktur in Berlin haben. Niedrigere Fahrpreise und einfachere Tarife sollen den Wechsel zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln erleichtern, während gleichzeitig die Notwendigkeit eines sicheren Radverkehrsnetzwerks auf der Hauptverkehrsachse betont wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen auf die künftige Mobilität in der Stadt auswirken werden. Der Druck auf die Politik, die Bedürfnisse von Radfahrern und Autofahrern in Einklang zu bringen, wird sicherlich zunehmen. Ein umfassendes und sicheres Verkehrssystem ist nach wie vor das Ziel, das es zu erreichen gilt.

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