Heute ist der 29.05.2026, und in der weitläufigen Stadt Berlin, wo Geschichte und Gegenwart oft aufeinanderprallen, gibt es wieder einmal Schlagzeilen, die die Gemüter erregen. Es geht um die Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette, die vor dem Landgericht Verden zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt wurde. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision eingelegt. Ein weiteres Kapitel in der dunklen Geschichte der RAF, das noch lange nicht abgeschlossen ist.
Die Staatsanwaltschaft sieht die Sache knifflig und möchte den Überfall auf einen Geldtransporter am 6. Juni 2015 in Stuhr als versuchten Mord werten. Bei diesem Überfall, bei dem drei Maskierte versuchten, an die Ladung zu gelangen, fielen mehrere Schüsse, und der Fahrer des Transporters lebte in akuter Todesangst. Komischerweise flüchteten die Vermummten jedoch ohne Beute. Das Landgericht hingegen bewertete die Tat als versuchten bewaffneten Raubüberfall, was zu einer niedrigeren Strafe führte.
Ein Leben im Schatten der Vergangenheit
Daniela Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, sollen zwischen 1999 und 2016 an insgesamt 13 Raubüberfällen beteiligt gewesen sein, darunter auch Überfälle auf Supermärkte. Insgesamt sollen sie rund 2,7 Millionen Euro erbeutet haben. Klette selbst wurde im Februar 2024 in Berlin-Kreuzberg festgenommen, während ihre Mittäter weiterhin untertauchten. Bei der Durchsuchung ihrer Wohnung fanden die Behörden nicht nur Waffen, sondern auch 240.000 Euro Bargeld. Das wirft Fragen auf – wie tief sind sie in diese kriminellen Machenschaften verwickelt?
Die Verteidigung von Klette argumentiert, dass die Beweise nicht ausreichen, um sie direkt mit den Taten zu verbinden. Tatsächlich bleibt unklar, wer die Raubüberfälle beging. Lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz ist evident, da in Klettes Berliner Wohnung entsprechende Beweismittel gefunden wurden. Das Gericht hat die Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt, und ein Freispruch scheint mittlerweile als unwahrscheinlich.
Ein Blick in die Zukunft
Die Staatsanwaltschaft hält an den Vorwürfen fest und sieht den versuchten Mord als erwiesen an, insbesondere beim Überfall in Stuhr. Klette könnte auch in einer weiteren Anklage des Generalbundesanwalts wegen Beteiligung an drei Anschlägen in den 1990er-Jahren beschuldigt werden. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Entscheidung des Landgerichts bewerten wird. Die Justiz hat bereits 3,6 Millionen Euro an Steuergeldern für die Nutzung der Reithalle in Verden überwiesen, die nach dem Prozess leer bleibt und deren Mietvertrag bis Mai 2027 läuft.
Die Debatte über Klette und ihre Taten ist nicht nur eine juristische Angelegenheit, sondern wirft auch Fragen über unsere Gesellschaft auf. Was treibt Menschen dazu, sich dem Verbrechen zuzuwenden? Und wie geht man mit solchen dunklen Kapiteln der Geschichte um? Die Antworten darauf bleiben, wie so oft, im Ungewissen. Der Fall Klette ist eine Mahnung, dass die Vergangenheit oft nicht so weit entfernt ist, wie wir denken.
