Bürgerbegehren in Charlottenburg-Wilmersdorf scheitert an Unterschriftenhürde
In Charlottenburg-Wilmersdorf gab es kürzlich einen Aufreger, der die Gemüter der Anwohner erhitzte. Am 14. Oktober 2026 entschied das Verwaltungsgericht Berlin über ein Bürgerbegehren, das sich gegen die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung richtete. Das Ergebnis? Ein klares „Nein“, denn das Bürgerbegehren kam aufgrund einer zu geringen Anzahl gültiger Unterschriften nicht zustande. Ziemlich frustrierend, oder?
Die ganze Geschichte begann im September 2022, als drei Privatpersonen beim Bezirksamt ihre Absicht anmeldeten, ein Bürgerbegehren einzuleiten. Sie benannten sich selbst als Vertrauenspersonen und waren voller Hoffnung, dass sich die Anwohner hinter ihr Anliegen stellen würden. Doch die Realität sah anders aus. Im Juni 2023 reichten sie insgesamt 11.908 Unterschriften ein. Das Bezirksamt hatte zunächst nur 6.637 Unterschriften für gültig erklärt. Ein paar mehr als die Hälfte. Aber die eigentliche Hürde war die geforderte Mindestanzahl von 7.384 Unterschriften, basierend auf den 246.148 Wahlberechtigten der letzten BVV-Wahl im September 2021.
Die gerichtliche Auseinandersetzung
Die Vertrauenspersonen waren enttäuscht und klagten daraufhin auf gerichtliche Feststellung, dass das Bürgerbegehren zustande gekommen sei. Doch die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts wies die Klage ab. Laut Gericht müssen mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten das Bürgerbegehren unterstützen, und die Zahl der Wahlberechtigten zum Zeitpunkt der letzten Wahl war entscheidend. Das Gericht stellte klar, dass nur Unterschriften von Personen, die zum Zeitpunkt der Unterschrift laut Melderegister einen alleinigen Wohnsitz im Bezirk hatten, gültig waren. Am Ende wurden 6.947 Unterschriften als gültig anerkannt, aber auch das war nicht genug.
Ein weiterer interessanter Punkt: Unterschriften, die ohne oder mit unvollständigem Geburtsdatum vorlagen, wurden ebenfalls als ungültig gewertet. Die Zahlen variieren ein wenig – das Bezirksamt sprach von 12.460 eingereichten Unterschriften, während das Gericht schließlich nur 11.908 bestätigte. Das ist doch schon ein bisschen verwirrend, oder? Besonders, wenn man bedenkt, dass das Bezirksamt im Juni 2023 eine erforderliche Zahl von 7.244 Unterschriften nannte und das Gericht dann auf 7.384 kam. Nun ja, so kann’s gehen in der Bürokratie!
Der Ausblick auf die Parkraumbewirtschaftung
Die Entscheidung des Gerichts hat allerdings keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bereits eingeführte Parkraumbewirtschaftung, die seit dem 1. Dezember 2025 in den Zonen 126 bis 131 in Wilmersdorf, Halensee und Charlottenburg gilt. Das heißt, die Parkplätze bleiben weiterhin kostenpflichtig. Und was kommt jetzt? Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Zulassung der Berufung beantragt werden. Die Kläger haben bereits einen entsprechenden Antrag gestellt, ob er allerdings tatsächlich eingereicht wird, bleibt abzuwarten.
Ein bisschen Kontext gefällig? Bürgerbegehren sind ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Demokratie und sollen sicherstellen, dass die Stimme der Bürger gehört wird. Die formellen Voraussetzungen sind in § 17a Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung geregelt. Hierbei müssen Unterschriften von 5 bis 9 % der bei der letzten Gemeinderatswahl festgestellten Zahl der wahlberechtigten Einwohner gesammelt werden. Ein klarer Hinweis darauf, wie wichtig es ist, sich mit den formalen Anforderungen auseinanderzusetzen, bevor man ein Bürgerbegehren ins Leben ruft.
Im Grunde ist es also ein Spiel zwischen Bürgern und Verwaltung, das manchmal etwas komplizierter sein kann als gedacht. Und so bleibt die Hoffnung, dass die Anwohner in Charlottenburg-Wilmersdorf beim nächsten Mal vielleicht erfolgreicher sind – und vielleicht auch mit mehr gültigen Unterschriften. Die Suche nach einer besseren Lösung für die Parkraumbewirtschaftung geht weiter.
